Preisangaben

Wer Letzverbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet oder verkauft, hat den Endpreis anzugeben. Dem Verbraucher soll es so ermöglicht werden, Preise einfach miteinander vergleichen zu können.

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Durchführung der Preisangabenverordnung zuständig. Im Landratsamt Ludwigsburg ist diese Aufgabe je nach Art des angebotenen Produktes/Dienstleistung auf die Fachbereiche Gewerbeaufsicht, Recht und Ordnung sowie Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz verteilt.

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