Preisangaben
Wer Letzverbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbietet oder verkauft, hat den Endpreis anzugeben. Dem Verbraucher soll es so ermöglicht werden, Preise einfach miteinander vergleichen zu können.
In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Durchführung der Preisangabenverordnung zuständig. Im Landratsamt Ludwigsburg ist diese Aufgabe je nach Art des angebotenen Produktes/Dienstleistung auf die Fachbereiche Gewerbeaufsicht, Recht und Ordnung sowie Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz verteilt.
Rechtsgrundlagen:
Weiterführende Links:
- Verwaltungsportal www.service-bw.de
- Informationen der Industrie und Handelskammer Stuttgart
- Durchblick bei der Preisauszeichnung - was Verbraucherinnen und Verbraucher zur richtigen Preisangabe wissen sollten
(Broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 10/2008) - Richtig ausgezeichnet - Preisauszeichnungen für den Einzelhandel
(Broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 04/2008)
