Trichinenuntersuchung

Trichinenuntersuchungsstellen:

Trichinenuntersuchungen können bei folgenden amtlichen Tierärzten des Landkreises durchgeführt werden:

TitelNameOrtKontakt
aTABerner,

Beate und Hans

71723 GroßbottwarTel. 0 71 48 / 89 13
Fax 0 71 48 / 40 32
aTAFahrbach,

Dr. Horst

71282 HemmingenTel. 07150 / 62 69
Fax 07150 / 95 98 43
aTAHaag,

Dr. Thomas

74321 Bietigheim-BissingenTel. 07142 / 5 15 25
Fax 07142 / 6 42 02
aTAKnodel,

Hans-Joachim

71665 Vaihingen/EnzTel. 07042 / 9 42 40
Fax 07042 / 9 42 45
aTAPosthoff,

Dr. Anne

74354 BesigheimTel. 07143 / 80 10 20
Fax 07143 / 80 10 21
aTAWarrlich,

Dr. Dirk

71729 ErdmannhausenTel. 07144 / 83 31 10
Fax 07144 / 8 33 11 20

Bitte wenden Sie sich zur Trichinenuntersuchung bei erlegtem Haarwild an die o.g. amtlichen Tierärzte.

Gebühren:

Für Trichinenuntersuchungen, die nicht im Zusammenhang mit einer Fleischuntersuchung durchgeführt werden (z.B. bei erlegten Wildschweinen), werden gem. Nr. 4 der Anlage zu § 2 Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom 14.01.2011 folgende Gebühren erhoben:

  • Untersuchung während der üblichen Dienstzeit 2,54 € je Tier 
  • Untersuchung auf besonderes Verlangen außerhalb der Dienstzeit 25,68 € je Tier (gesonderter Verdauungsansatz).
    Sofern mehrere Tiere, auch verschiedener Gebührenschuldner, gemeinsam in einem Extra-Ansatz untersucht werden, sind von jedem Gebührenschuldner nur die anteiligen Kosten zu tragen.