Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung einschließlich Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
Das Landratsamt Ludwigsburg, Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz ist als untere Lebensmittel- und Fleischhygienebehörde für die Überwachung und Einhaltung rechtlicher Vorschriften bei Herstellung, Behandlung und in den Verkehr bringen von Lebensmitteln und sogenannter Bedarfsgegenstände, wie bspw. Kosmetika und Spielzeug, zuständig.
Aufgaben
Hauptaufgaben sind:
- Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. in Gaststätten, Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung, Bäckereien und Konditoreien, Schlacht-, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben sowie Direktvermarkter, Lebensmitteleinzel- und großhandel.
- Durchführung von Kontrollen in Betrieben, die Bedarfsgegenstände herstellen, behandeln und/oder in den Verkehr bringen, wie bspw. Kosmetik-, Geschirr-, Bekleidungs- und Verpackungsmaterialhersteller, d.h. Gegenstände, die direkt mit dem Lebensmittel oder der menschlichen Haut oder Schleimhaut in Berührung kommen.
- Probenahmen bei Lebensmittel- und Bedarfsgegenständen, Probenahmen im Rahmen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung, zur weiteren Untersuchung an den Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämtern im Land, u.a. mikrobiologisch, chemisch.
- Verfolgung von Hinweisen und Verbraucherbeschwerden hinsichtlich der Betriebshygiene oder der Beschaffenheit von Lebensmitteln.
- Fachliche Stellungnahmen und Beratungen bei Fragen im Umgang mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen, insbesondere bei Übernahmen, Neueröffnungen und Baugesuchen von Betrieben.
- Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung einschließlich weitergehender Untersuchungen (Trichinenuntersuchung, Untersuchung von Schlachtrindern auf Bovine Spongioforme Encephalopathie (BSE), Messung des pH-Wertes, Bestimmung der Wasserbindungsfähigkeit von Fleisch, Untersuchung auf Geruch- und Geschmackabweichungen u.a.)
- Sperrung und Wiederzulassung von Milcherzeugern bei mikrobiologischen Abweichungen. Laufende Untersuchungen der Milch führt der Milchprüfring Baden-Württemberg e.V durch.
Die Überwachungstätigkeiten werden durch die Lebensmittelkontrolleure, amtliche Tierärzte und Fleischkontrolleure (amtliche Fachassistenten) des Fachbereichs Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz durchgeführt.
Sie werden u.a. unterstützt durch die Sachverständigen der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (Lebensmittelchemiker, Tierärzte, Weinkontrolleure und sonstige Gutachter) und bei Erkrankungsfällen durch Ärzte und Gesundheitsaufseher des Fachbereichs Gesundheitsschutz.
Werden bei Betriebskontrollen und Probeuntersuchungen Mängel und damit Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften festgestellt, kann es zur Anordnung von Maßnahmen bis hin zu Betriebsschließungen sowie zur Verfolgung von Bußgeldern und Straftaten kommen.
Die Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Ludwigsburg ist auch in das sogenannte RASFF-Schnellwarnsystem (rapid alert system for food and feed) der Europäischen Union integriert. Hinsichtlich Kosmetika und sogenannter Bedarfsgegenstände wird dieses Schnellwarnsystem RAPEX genannt. Im Rahmen dieser Schnellwarnsysteme wird bei der Feststellung eines gesundheitsgefährdenden Erzeugnisses durch die zuerst betroffene Lebensmittelüberwachungsbehörde unverzüglich eine Warnmeldung an die übergeordneten Landesbehörden und an die für den Hersteller bzw. Importeur örtlich zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde abgegeben. Der Behördenapparat ermittelt sodann die Warenströme der beanstandeten Erzeugnisse und informiert demzufolge alle betroffenen Überwachungsbehörden der einzelnen Bundesländer bis hin zu den Bundesbehörden und ggf. auch die Überwachungsbehörden betroffener EU-Mitgliedsstaaten. Parallel zu den Informationstätigkeiten stellen die unterrichteten Überwachungsbehörden durch Maßnahmen gegenüber den jeweiligen Betrieben sicher, dass die gesundheitsgefährdeten Erzeugnisse aus dem Verkehr genommen werden. Erforderlichenfalls erfolgen zusätzlich öffentliche Warnungen über die Medien zum Schutze der Verbraucher.
Fleischhygiene
Merkblätter:
- Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Straßenfesten
- Merkblatt des Landesgesundheitsamtes zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen für Ehrenamtliche bei Vereinsfesten, Freizeiten und ähnlichen Veranstaltungen
Formulare:
- Antrag auf Erteilung einer Registriernummer/Erlaubnis/Zulassung für Fleischbetriebe und Viehhandel
- Meldung des Lebensmittelunternehmers nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Rechtsgrundlagen:
weiterführende Verweise:
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Bundesamt für Risikobewertung
- Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Informationsseite des BMELV zum Verbraucherinformationsgesetz mit Informationsbroschüre
- Infodienst der Landwirtschaftverwaltung, Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
- Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- Untersuchungsämter Baden-Württemberg
- Service-Portal Baden-Württemberg
- Informationen Direktvermarktung
- Gegenprobensachverständige der Bundesländer

