Aktuelles

Neu:

02. und 03.03.2012:
Die Deula Kirchheim GmbH führt einen Lehrgang für Tiertransporte durch.

15.02.2012:
Deutschland soll zusammen mit den Niederlanden, Belgien und Luxemburg den Status "Frei von Blauzungenkrankheit Serotyp 8" erhalten. Eine Impfung von Tieren gegen diesen Virus ist dann in der Regel nicht mehr zulässig.

24.01.2011:
Im Landkreis Esslingen wurde der erste Fall des Schmallenberg-Virus in der Region festgestellt. Es handelt sich um eine neue Tierkrankheit, die Rinder, Schafe  und Ziegen befällt. Sie hat vielfach mißgebildete und lebensunfähige Kälber und Lämmer zur Folge.

Informationen des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamt zu BVD (22.11.2011) und BHV-1 (21.12.2011)

19. und 20. April 2012:
Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis für Rind, Schwein, Schafe und Ziege; Theorie für Pferde) zur Erlangung der Sachkunde (Betäuben und Töten) nach §4 Tierschutz-Schlachtverordnung in Balingen

Vorschau / Fristen

01.01.2013: Neue Vorschriften der EU zum Tierschutz beim Schlachten treten in Kraft.

Archiv

Seit 01.01.2012 gelten neue Vorschriften für das Verbringen von Katzen, Hunden und Frettchen nach Finnland, Irland, Malta, das Vereinigte Königreich sowie Schweden.

01.01.2012
Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse bzw. HIT
Wichtiger Hinweis für alle Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter:
Alle Schweine- und Schafhalter haben Ihren Bestand zum 01.01.2012 nicht nur an die Tierseuchenkasse, sondern auch nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung an das EDV-Verfahren HIT zu melden. In Baden-Württemberg nimmt der LKV mit den dafür vorgesehen Formularen Meldungen entgegen, wenn kein Online-Zugang zum Verfahren vorhanden ist.
Wenn auf dem Meldebogen der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg angekreuzt wird, dass die Bestandszahlen von Schweinen bzw. Schafe und Ziegen an "HIT" weitergemeldet werden sollen, entfällt diese separate Meldepflicht an das Verfahren "HIT" bzw. an den LKV. Wir empfehlen dringend allen Schaf- und Schweinehalter die entsprechenden Felder anzukreuzen, insbesondere, wenn kein Onlinezugang zum EDV-Verfahren "HIT" besteht, da sonst die erforderlichen Meldekarten, wenn nicht vorhanden, über den LKV bestellt werden müssen.
Ziegenhalter werden von der Tierseuchenkasse nicht angeschrieben, da Ziegen nicht versicherungspflichtig sind. Unterliegen jedoch andere Tiere der Versicherungspflicht, kann die Meldung der Ziegenbestände über den Meldebogen der Tierseuchenkasse erfolgen.

Merkblatt des LKV Baden-Württembergs für Schaf- und Ziegenhalter

Merkblatt des LKV Baden-Württembergs für Schweinehalter

01.12.2011:
Schulung für die Beauftragung zur Trichinenprobeentnahme für Jäger
gemäß § 6 Abs. 2 Tierische Lebensmittelüberwachungsverordnung
Am Donnerstag, den 01.12.20011 findet um 18.30 Uhr im Medienraum des Kreisgesundheitsamtes Hindenburgstr. 20/1, 71638 Ludwigsburg die o.g. Schulung statt. Anmeldungen sind bis spätestens Freitag, den 18.11.2011 beim Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz, Tel. 07141-144-1112 möglich.

25. und 26.11.2011:
Die Deula Kirchheim GmbH führt einen Lehrgang für Tiertransporte durch.

Usutu-Virus bei Vögel:
Der Fachbereich nimmt frischtote Singvögel, insbesondere Amseln, während den normalen Dienstzeiten entgegen und leitet diese kostenfrei dem CVUA Stuttgart mit Sitz in Fellbach zur Untersuchung zu. Aus hygienischen Gründen sollten tote Tiere nie mit der bloßen Hand angefasst werden. Der Transport sollte in einem geschlossenen Plastikbeutel erfolgen. Bei Fund am Wochende ist der Vogel kühl zu lagern, damit die Untersuchungsfähigkeit erhalten bleibt. Dem Beutel sollten Angaben zum Fundort sowie Kontaktdaten des Finders beiliegen, damit wir im positiven Fall Rückmeldung geben können. Die Untersuchung erfolgt zu rein wissenschaftlichen Zwecken, amtliche Maßnahmen sind nicht vorgesehen. Bislang sind keine Fälle im Landkreis bekannt. Da der Virus über Stechmücken übertragen wird, ist im Winter mit keiner weiteren Verbreitung des Virus zu rechnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des NABU Baden-Württemberg.

21.10.2011:
Die Amerikanische Faulbrut im Landkreis ist erloschen. Alle Sperrbezirke wurden aufgehoben.

01.08.2011:
STUA Aulendorf: BHV-1 Freiheit in Baden-Württemberg rückt immer näher

Amerikanische Faulbrut in Gemmrigheim
Am 31.05.2011 bestätigte das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in einem Bienenstand südlich von Gemmrigheim. Als Schutzmaßnahme wurde ein Sperrbezirk auf den Gemarkungen Gemmrigheim, Besigheim und Hessigheim eingerichtet.
Weitere informationen erhalten Sie hier.

Amerikanische Faulbrut in Löchgau
Am 06.04.2011 bestätigte das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt den Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut, einer anzeigepflichtigen Bienenkrankheit, in einem Bienenstand südwestlich von Löchgau. Als Schutzmaßnahme wurde ein Sperrbezirk auf den Gemarkungen Löchgau und Kleinsachsenheim eingerichtet.
Weitere informationen erhalten Sie hier.

19.07.2011:
Das BSE-Testalter wird für Rinder aus Deutschland und bestimmten anderen EU-Ländern auf 72 Monate angehoben.

03.07.2011: Die EU schreibt für Auslandsreisen bei Neukennzeichnung von Hunden und Katzen einen Mikrochip vor. Eine Tätowierung als Kennzeichnung, die nach diesem Datum erfolgt, wird nicht mehr anerkannt.

11. und 12. Juli 2011:
Lehrgang und Prüfung (Theorie und Praxis) zur Erlangung der Sachkunde (Betäuben und Töten) nach §4 Tierschutz-Schlachtverordnung in Kulmbach

06.06.2011:
Der VDAW führt von 13.00 - 17. 00 in Leonberg, Hotel Restaurant Glemseck, einen Ergänzungslehrgang zu Erlangung eines Befähigungsnachweis für Tiertransporte durch. Anmeldung: Tel. (0711) 16779-0.

02. und 03.04.2011
Die Stadt Karlsruhe führt einen Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach der Tierschutzschlachtverordnung mit anschließender (theoretischer) Prüfung durch. Interessenten wenden sich bitte direkt an die Stadt Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Durlacher Str. 62, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721-1337120.

 

25. und 26.02.2011:
Die Deula Kirchheim GmbH führt einen Lehrgang für Tiertransporte durch.

01.01.2011
Bestandsmeldung an die Tierseuchenkasse
Wichtiger Hinweis für alle Schaf-, Ziegen- und Schweinehalter:
Alle Schweine- und Schafhalter haben Ihren Bestand zum 01.01.2011 nicht nur an die Tierseuchenkasse, sondern auch nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung an das EDV-Verfahren HIT zu melden. In Baden-Württemberg nimmt der LKV mit den dafür vorgesehen Formulare Meldungen entgegen, wenn kein Online-Zugang zum Verfahren vorhanden ist.
Wenn auf dem Meldebogen der Tierseuchenkasse jedoch angekreuzt wird, dass die Bestandszahlen von Schweinen bzw. Schafe und Ziegen an "HIT" weitergemeldet werden sollen, entfällt diese separate Meldepflicht an das Verfahren "HIT" bzw. an den LKV. Wir empfehlen dringend allen Schaf- und Schweinehalter die entsprechenden Felder anzukreuzen, insbesondere, wenn kein Onlinezugang zum EDV-Verfahren "HIT" besteht, da sonst die erforderlichen Meldekarte, wenn nicht vorhanden, über den LKV bestellt werden müssen.
Ziegenhalter werden von der Tierseuchenkasse nicht angeschrieben, da Ziegen nicht versicherungspflichtig sind. Unterliegen jedoch andere Tiere der Versicherungspflicht, kann die Meldung der Ziegenbestände über den Meldebogen der Tierseuchenkasse erfolgen.
Weitere Informationen enthalten die Merkblätter des LKV
Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schaf- und Ziegenhalter 2011
Infoblatt zur Stichtagsmeldung für Schweinehalter 2011

 

01.01.2011:
Die Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem
Bovinen Virusdiarrhoe-Virus tritt in Kraft.
Vortrag der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg
Hinweis des LKV Baden-Württemberg bzgl. neuer Rinderohrmarken.

15.12.2010:
Equiner Herpesvirus
Aufgrund aktueller Erkrankungen im Landkreis, über die die Presse berichtete, weisen wir auf das Merkblatt des Pferdegesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zum Equinen Herpesvirus hin.
Die Tierkrankheit ist nach dem Tierseuchenrecht weder anzeigepflichtig noch meldepflichtig. Somit werden keine amtlichen Maßnahmen ergriffen.
Information des Pferdegesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse vom 30.12.2010

05. und 06.11.2010:
Die Deula Kirchheim GmbH führt einen Lehrgang für Tiertransporte durch.

12.10.2010:
BHV-1: Neue Informationen des Staatlichen Untersuchungsamtes Aulendorf

09.10.2010:
Neue Regelungen für die Anzeigepflicht für Hunde- und Katzenaustellungen treten in Kraft.

30.09.2010:
Der VDAW führt in Bad-Waldsee einen Ergänzungslehrgang zu Erlangung eines Befähigungsnachweis für Tiertransporte durch.

20.09.2010:
Der VDAW führt in Kupferzell einen Ergänzungslehrgang zu Erlangung eines Befähigungsnachweis für Tiertransporte durch.

01.07.2010/02.07.2010:
Wegen einer Tierseuchenübung (Planübung) im Regierungspräsidium Stuttgart ist der Fachbereich an diesen Tagen nur eingeschränkt erreichbar.

19.04.2010:
Der VDAW führt in Leonberg einen Ergänzungslehrgang zu Erlangung eines Befähigungsnachweis für Tiertransporte durch.

17. / 18.04.2010
Es findet im Veterinäramt der Stadt Karlsruhe ein Kurs zur Erlangung der Sachkunde gem. § 4 Tierschutz-Schlachtverordnung statt.  Interessenten können sich bei Herrn Dr. Joachim Narloch, Stadt Karlsruhe, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen,  Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 1337110, Fax. 0721 1337109, melden.

23.03.2010
Pressemitteilung der CVUA Stuttgart zur Hasenpest (Tularämie)

01.03.2010:
Rinderhaltung: Neues Merkblatt zur BVD-Bekämpfung mit Ohrmarken erschienen.

26. und 27.02.2010:
Die Deula Kirchheim GmbH führt einen Lehrgang für Tiertransporte durch.

12.02.2010:
Der Hohelohekreis, Veterinäramt, Tel. 07940/18-672, bietet am 12.02.2010 um 19.00 Uhr einen Ergänzungskurs für Pferdetransporteure zum Nachweis der Sachkunde gemäß der Verordnung (EU) 1/2005 zum Schutz der Tiere beim Transport im Gasthaus Lamm, Familie Mayer, Foststr. 2, 74635 Kupferzell-Künsbach an.
Anmeldungen sind an die Familie Rittmann, Forststr. 2, 74635 Kupferzell-Künsbach, Tel. 07940/51316 oder besser per Fax unter 07940 / 937727 mit Namen und Adresse zu richten. Die Teilnahmezahl ist beschränkt. 

01.01.2010:
Neue Merkblätter des LKV zur Stichtagsmeldung 01.01.2010 für Schafe/ZiegenSchweine sowie zur elektronischen Kennzeichnung von Schafen/Ziegen.

01.01.2010:
Die Hühner-Salmonellen-Verordnung schreibt neue betriebliche und bauliche Anforderungen für die gewerbliche Geflügelhaltung vor (gilt für mehr als 350 Legehennen ode mehr als 5.000 Masthähnchen). Alternativ kann ein QM-System eingeführt werden.

01.01.2010:
Die EU schreibt die elektronische Kennzeichnung bei Schafen und Ziegen vor. Gegen die bereits in Kraft getretene Verordnung und Anpassung der Viehverkehrsverordnung besteht starker Widerstand. Bereits 2008 war die Einführung durch die EU kurzfristig um zwei Jahre verschoben worden.
Hinweise des LKV

01.01.2010:
Die EU hat 2004 die drei Verordnungen des Hygienepakets mit Zustimmung der Mitgliedstaaten beschlossen. Mit dem EU-Hygienepaket wurde das Lebensmittelhygienerecht der EU zusammengefasst. Diese Verordnungen der EU gelten unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Seit 1. Januar 2006 sind diese EU-Verordnungen in Kraft. Grundsätzlich müssen danach spätestens ab dem 1. Januar 2010 alle Betriebe „zugelassen“ sein, die Lebensmittel tierischen Ursprungs herstellen und verarbeiten.

14.11.2009
Es findet im Veterinäramt der Stadt Karlsruhe ein Kurs zur Erlangung der Sachkunde gem. Tierschutz-Schlachtverordnung statt.  Interessenten können sich bei Herrn Dr. Dirk Stegen, Stadt Karlsruhe, Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen,  Durlacher Allee 62, 76131 Karlsruhe, Tel. 0721 1337100, Fax. 0721 1337109, E-Mail Dirk.Stegen(at)luv.Karlsruhe.de melden.

29.10.2009:
Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist ab 2010 freiwillig. Die Impfung wird jedoch durch das Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum empfohlen.

09.10.2009:
Mit der 4. Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vom 01.10.2009 werden Regelungen der EU zur Haltung von Masthähnchen (> 500 Stück) ins nationale Recht umgesetzt. Ab 01.07.2010 ist für die Haltung von Masthähnchen eine Sachkundebescheinigung erforderlich.

06.09.2009
Das BMELV hat die neuen Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen vorgestellt.

01.07.2009:
Neue Vorschriften der EU zur Kennzeichnung und Registrierung von Pferden treten in Kraft. Entsprechende nationale Vorschriften traten am 10.03.2010 in Kraft (Erste Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung vom 03.03.2010).
Merkblatt des Landes Mecklenburg-Vorpommern

01.06.2009:
BHV-1
Neue Fachinformationen des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg, der Tierseuchenkasse sowie des Staatlichen Untersuchungsamtes Aulendorf

09.05.2009:
In Frankreich wurde am 27.04.2009 ein Fall Blauzungenkrankheit des Serotyps 1 in Lavigney im Department Haute-Saône bei einem Alpaka festgestellt.  Die 150km-Beobachtungszone reicht bis nach Deutschland in Gebiete Baden-Württembergs hinein. Betroffen sind bestimmte Gemeinden in den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach sowie Ortsteile des Stadtkreises Freiburg. Ein Verbringen von empfänglichen Tieren (insbesondere Rinder, Schafe, Ziegen) aus diesen Gebieten ist grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die bereits vorgenommene Impfung gegen den Serotyp 8 der Blauzungenkrankheit schützt gegen den Serotyp 1 nicht. Erforderlichenfalls steht jedoch ein geeigneter Impfstoff im begrenzten Umfang zur Verfügung, der bereits in Frankreich erfolgreich erprobt wurde.

29.05.2009:
Seit Ende November 2008 gilt bundesweit die neue Fischseuchenverordnung, die mit ihrer Registrierungs- und Genehmigungspflicht den Schutz vor einer Ausbreitung von Fischseuchen verbessert. Sie gilt für alle Fischhaltungen (Aquakulturbetriebe), die lebende Fische züchten, halten, hältern oder schlachten. Von einer Registrierungspflicht sind auch private Fischhalter betroffen (z.B. Fischteiche in Gärten), sofern diese Anschluss an ein öffentliches Gewässer haben. Am 29.05.2009 endet eine Übergangsfrist bzgl. der vorläufigen Registrierung und Genehmigung von Fischhaltungen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

27.04.2009:
"Amerikanische Grippe" ist keine Tierseuche.
Die Bezeichnung "Schweinegrippe" ist irreführend. Das Geschehen der "mexikanischen Grippe" ist nicht vergleichbar mit der im Volksmund als "Vogelgrippe" bezeichneten Aviären Influenza.
Die durch den Erreger H5N1 ausgelöste Aviäre Influenza ist eine Tierseuche. Bei der "amerikanischen Grippe" handelt es sich dagegen um eine Humaninfektion, die - ohne Kontakt zu Schweinen – von Mensch zu Mensch weiter gegeben werden kann, zum Beispiel durch Niesen, Husten, Händeschütteln. Das Virus hat Ähnlichkeiten mit H1N1 Viren, die bei Schweinen vorkommen.
Weiterführende Informationen des Robert-Koch-Instituts (Humanmedizin)
Weiterführende Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts (Veterinärmedizin)

 

09.04.2009:
"Pferdeseuche" im Landkreis Ludwigsburg
Bei der sogenannten Pferdeseuche, aufgrund der im Landkreis Ludwigsburg zwei Tiere so schwer erkrankten, dass sie erlöst werden mussten, handelte es sich um eine Herpesvirus-Infektion. Das Herpes-Virus ist endemisch in der Pferdepopulation vorhanden, was bedeutet, dass die meisten Pferde bereits Kontakt hatten. Somit handelt es sich nicht um einen Seuchenzug. Auch wird diese Erkrankung nicht staatlich gemaßregelt.
Grundlegende Informationen wurden vom Pferdegesundheitsdienst in einem Merkblatt zusammengestellt.
Gerne können Sie bei weiteren Fragen mit dem Fachbereich Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Kontakt aufnehmen. Es empfiehlt sich jedoch, nötige Behandlungen oder auch Impfmaßnahmen mit dem Tierarzt Ihres Vertrauens zu besprechen, um eine für Sie sinnvolle Entscheidung unter Berücksichtigung aller Aspekte (z. B.: Gesundheitszustand Ihres Pferdes) im Einzelfall zu treffen.

16.04.2009:
Neue Legehennen-Salmonellen-Verordnung tritt in Kraft. Diese gilt für Legehennenbetriebe mit mehr als 350 Tiere sowie für Betriebe, die mehr als 5.000 Hühner als Masttiere halten.

19.02.2009:
Neue Tierschutztransportverordnung tritt in Kraft.

01.03.2009:
Blauzungenkrankheit: Die diesjährige Impfkampagne findet zwischen dem 01. März 2009 und 30. Mai 2009 statt.

01.01.2009:
Schafe und Ziegen sowie Schweine müssen zum 1. Januar 2009 gemeldet werden.

01.01.2009
Lebensmittelketteninformation 
Die Europäische Gemeinschaft schreibt eine Standarderklärung nun auch für Kälber (bis zu acht Monaten) und für Pferde vor.

01.01.2009
Das BSE-Testalters für im Inland geborene und gehaltene Rinder wird auf 48 Monate angehoben.

01.01.2009
Bei positivem Befund an lebensmittelrechtlich bedeutsamen Salmonellenkeimen dürfen aus einem Legehennenbestand keine Konsumeier mehr in Verkehr gebracht werden. Zur Kontrolle müssen Legehennenbestände mit mehr als 350 Tieren vierteljährlich beprobt werden.

31.12.2008
Es endet die Übergangsfrist für die Umstellung der konventionellen Käfighaltung auf andere Haltungsformen für diejenigen Betriebe, die bis 15.12.2006 einen verbindlichen Umbau- und Zeitplan für die Umstellung der Haltungsform dem Landratsamt angezeigt haben. Ohne Anzeige ist die konventionelle Käfighaltung bereits seit dem 01.01.2007 in Deutschland verboten.

31.12.2008
Im Landkreis Ludwigsburg wurden im Jahr 2008 bei neun Schafen in sieben Betrieben die Blauzungenkrankheit festgestellt.

29.11.2008
Die Fischseuchenverordnung vom 24.11.2008 tritt in Kraft. Fischhaltungsbetriebe bedürfen einer tierschutzrechtlichen Genehmigung bzw. Registrierung. Die Verordnung regelt auch die Bekämpfung des Koi-Herpes-Virus.

08.08.2008:
Der tollwutgefährdete Bezirk im nördlichen Kreisgebiet (13 Gemeinden) wird aufgehoben.

30.07.2008:
Nachdem im Neckar im Gebiet des Landkreises Heilbronn zahlreiche Karpfen an der Koi-Herpesinfektion verendet sind, erlässt das Regierungspräsidium Stuttgart eine ergänzende veterinärbehördliche Anordnung zum Schutz der Fischbestände vor einer Koi-Herpesinfektion.

10.07.2008:
Im Landkreis wird nun auch bei Rinder gegen die Blauzungenkrankheit geimpft.

04.06.2008:
Impfkampagne gegen Blauzungenkrankheit bei Schafen startet im Landkreis 

26.03.2008:
Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über Gebühren für öffentliche Leistungen zur amtlichen Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs vom 26.03.2008

15.03.2008
Der geregelte Meldebetrieb an die Schaf- und Ziegendatenbank wird aufgenommen.
Merkblatt

01.02.2008
Für Legehennenbestände ab 350 Tiere beginnt eine fortlaufende Untersuchungspflicht bzgl. Salmonellen.

05.01.2008
Für Nutztiertransporte über 65km ist ein Befähigungsnachweis erforderlich.

01.01.2008
Lebensmittelketteninformation
Der 01.01.2008 ist der Starttermin für die Lebensmittelketteninformation für alle gewerblich geschlachtete Schweine.