Jugendärztlicher Dienst
Einschulungsuntersuchungen
Zeit gewinnen für die Förderung unserer Kinder...
Bald beginnt für Ihr Kind die Vorschulzeit und damit ein neuer Lebensabschnitt. Damit alle Kinder möglichst gut in die Schule starten, werden sie nach § 91 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg (Pflicht zur Einschulungsuntersuchung) untersucht, um Gesundheits- und Entwicklungsprobleme rechtzeitig vor Beginn der Schulzeit zu erkennen. Damit soll die Chance für eine frühestmögliche Förderung genutzt werden. Deswegen werden die Kinder - nun neu - bereits im vorletzten Kindergartenjahr untersucht.
Wer macht was?
In Schritt 1
Im vorletzten Kindergartenjahr
Die Eltern
erklären das Einverständnis:
- für die Befragung der Erzieher/-innen
- für den Informationsaustausch mit Erzieher/in und Lehrer/in
Die Erzieher/-innen
füllen den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung aus, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Verhaltensbeobachtung
Die medizinische Assistentin des Gesundheitsamtes
führt bei allen Kindern ein Screening im Kindergarten durch (eine körperliche Untersuchung erfolgt nicht):
- Seh- und Hörtest
- Körpergröße und -gewicht
- Sprache
- Motorik
- Malentwicklung
- Mengenerfassung
- Verhalten
bespricht alle Ergebnisse mit dem Arzt/ der Ärztin des Gesundheitsamtes
Der Arzt/ die Ärztin des Gesundheitsamtes
- bewertet bei alllen Kindern die Untersuchungsergebnisse und Dokumente
- jedes Kind erhält einen Elternratgeber mit den Untersuchungsergebnissen
- entscheidet über weitere Untersuchungen und führt sie teilweise selbst durch
- führt einen standardisierten Sprachentwicklungstest bei Kindern durch, die im Sprachscreening aufgefallen sind
berät die Eltern über Fördermaßnahmen
Eltern erhalten einen Befundbogen und einen Elternratgeber mit Tipps zur häuslichen Förderung
In Schritt 2
Im letzten Kindergartenjahr
Die Erzieher/-innen
aktualisieren den Fragebogen zur kindlichen Entwicklung, wenn die Eltern einverstanden sind. Der Fragebogen setzt sich zusammen aus:
- den validierten Grenzsteinen der Entwicklung
- Verhaltensbeobachtung
Die Kooperationslehrer/-innen
empfehlen die schulärztliche Untersuchung bei Kindern, deren Schulfähigkeit gefährdet erscheint.
Der Arzt/ die Ärztin des Gesundheitsamtes
- wertet den Erzieher/innenfragebogen und die Rückmeldung der Kooperationslehrer/-innen aus
- entscheidet über weitere Untersuchungen
führt weitere Untersuchungen Befund orientiert durch bei:
- ausgewählten Kindern aus Schritt 1
- Kindern mit erstmals ungünstiger Entwicklung im letzten Kindergartenjahr
- Kindern ohne Kindergartenbesuch
- berät Eltern ausführlich
Informiert:
- die Eltern
- die Schule
- den Kindergarten
bei Bedarf den Kinder-/Hausarzt bzw. Kinder-/ Hausärztin
Zur Vorbereitung auf die Untersuchung erhalten die Eltern mit der Einladung folgende Unterlagen:
- Elterninformation und Einladung zur Untersuchung
Einverständniserklärungen
- Fragebogen
- Fragebogen Teil 2
weitere Unterlagen für die Erzieher/ innen
Betreuung von Förderschulen
Jährlicher Gesundheitscheck aller Förderschüler der Klassen 1 - 4 im Landkreis Ludwigsburg.
Schwerpunkte dieser Untersuchung sind: Seh- und Hörtest, Haltungsüberprüfung, Ernährungsberatung bei Gewichtsproblematik, Überprüfung des Impfstatus und Beratung.
Untersuchung älterer Kinder
Untersuchungen mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung im Rahmen von Projekten
Telefonische und / oder persönliche Beratung im Gesundheitsamt zu Fragen bezüglich Impfungen im Kindes- und Jugendalter einschließlich reisemedizinischer Fragestellungen.
Amtsärztliche Untersuchungen
Der jugendärztliche Dienst untersucht auf Anforderung von Behörden (nicht auf private Anfragen) Kinder und Jugendliche hinsichtlich der medizinischen Voraussetzungen zur Gewährung von Eingliederungshilfe nach BSHG und KJHG.
Desweiteren werden ärztliche Verordnungen und Reisefähigkeit nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beurteilt.
Zum Aufgabenfeld gehören noch: medizinische Gutachten und Atteste zu speziellen Fragestellungen der Schulen (Sonderbeförderungen, Schulfähigkeit aus medizinischer Sicht, krankheitsbedingte Sportbefreiung).
Sonstige beratende Tätigkeit
- Mütterberatung zu Ernährungsfragen von Säuglingen und Kleinkindern auf telefonische Anfragen
- Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen bei auftretenden Infektionskrankheiten und weiteren medizinischen Fragestellungen
