Hygiene / Gesundheitsschutz
Gesetzliche Grundlagen
1. Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20.7.2000 (Bundesgesundheitsblatt I 2000 S.1045 ff)
2. Gesundheitsdienstgesetz
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst vom 12. Dezember 1994 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg vom 28.12.1994, S. 663 ff)
Definition übertragbarer Krankheiten:
"Übertragbare Krankheiten sind durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheiten" (§ 2 IfSG)
Aufgaben des Gesundheitsamtes
- Erfassung meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten und Krankheitserreger
nach § 6 und § 7 IfSG 4 Meldeformular mit Liste der meldepflichtigen Krankheiten nach § 6 IfSG (als PDF-Datei) - Ermittlungen der Infektionsquellen,
der Ausbreitungswege im Umfeld der Erkrankten, z.B. Kontaktpersonen, Gruppenerkrankungen (§ 25 IfSG) - Erfassung unerwünschter Wirkungen von Impfstoffen.
Meldepflicht besteht gemäß § 6 IfSG. Näheres hierüber ist zu erfahren auf der Internet-Seite des Paul-Ehrlich-Institutes in Langen unter www.pei.de.
Hier kann auch das zugehörige Berichtsformblatt gemäß § 11 IfSG abgerufen werden. - Verhütung und Bekämpfung
- Beratung über Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, ggf. über mögliche Schutzimpfungen
- Information über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote beim Verkehr mit Lebensmitteln (§ 42 IfSG)
- Information über Vorschriften für Schulen und sonstige Gemeinschaftseinrichtungen (§ 34 IfSG)
- Epidemiologie
Statistische Erhebung der meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten in Zusammenarbeit mit den Ärzten im Landkreis Ludwigsburg, Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg sowie dem Robert-Koch-Institut, Berlin
Landesgesundheitsamt (Pressedienst)
Robert-Koch-Institut (Pressedienst)
Für weitere Informationen:
- Merkblatt: Meningokokken-Erkrankungen (PDF-Datei)
- Merkblatt: Durch Zecken übertragene Erkrankungen (PDF-Datei)
- Grippe (Influenza): Infoblatt für Erkrankte
- Grippe (Influenza): Infoblatt für Kontaktpersonen
| Ansprechpartner | Telefonnummer |
|---|---|
| Frau Dr. Nguyen | Tel. 07141 144-1327 |
| Frau Dr. Hitzler | Tel. 07141 144-1328 |
| Frau Dr. Stumpf | Tel. 07141 144-1326 |
| Herr Apfelbach | Tel. 07141 144-1333 |
| Frau Blumhardt | Tel. 07141 144-1330 |
| Herr Braun | Tel. 07141 144-1335 |
| Frau Ehmann | Tel. 07141 144-1331 |
| Frau Ernst | Tel. 07141 144-1334 |
| Herr Langheinrich | Tel. 07141 144-1336 |
Belehrung, Bescheinigung des Gesundheitsamtes
Personen dürfen gewerbsmäßig nur dann im Lebensmittelbereich tätig sein, sofern sie dabei mit offenen Lebensmitteln in Kontakt kommen, wenn sie durch das Gesundheitsamt gemäß § 43 IfSG belehrt wurden und eine entsprechende Bescheinigung erworben haben.
Dies gilt insbesondere für alle Personen, die in Küchen von Gaststätten und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten. Hierzu zählen u.a. Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kinderheime, Jugendherbergen, Kantinen, Essen auf Rädern oder ein Pizzaservice. Zu belehren sind auch Mitarbeiter von (ambulanten) Pflegediensten, wenn diese regelmäßig mit unverpackten Lebensmitteln umgehen, d.h., diese kochen und/oder zubereiten; außerdem Schüler, die ein Praktikum in einem Betrieb ableisten, welcher am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt sowie Schüler und Lehrer von Hauswirtschaftsschulen.
Inhalte der Belehrung sind insbesondere die Tätigkeitsverbote, welche gemäß § 42 IfSG bei verschiedenen übertragbaren Krankheiten bzw. bei Nachweis bestimmter Krankheitserreger zum Tragen kommen. Der Arbeitgeber hat o.g. Personen im Lebensmittelbereich nach Aufnahme ihrer Tätigkeit und im weiteren jährlich über die Tätigkeitsverbote und weiteren Verpflichtungen zu belehren. Die Teilnahme an der Belehrung ist zu dokumentieren.
Für weitere Informationen:
- Belehrungen Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20.07.2000
- Belehrungsangebote des Kreis-Gesundheitsamtes
| Ansprechpartner | Telefonnummer |
|---|---|
| Anmeldung | Tel. 07141 144-1300 |
Umwelthygiene
Den Gesundheitsämtern obliegt die Beobachtung, Beurteilung und Bewertung von Einwirkungen aus der Umwelt auf die menschliche Gesundheit.
Aufgabe des Gesundheitsamtes
Bewertung von...
- Altlasten, Bodenverunreinigungen
- Innenraumbelastungen (Holzschutzmittel, Asbest, künstliche Mineralfasern, polychlorierte Biphenyle u.a.)
- Luftverschmutzung, Immissionen von Luftschadstoffen, Ozon, Lärm Umweltbundesamt
- Gesundheitsgefahren durch elektromagnetische, radioaktive und ultraviolette Strahlen
- möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch Chemikalien Bundesinstitut für Risikobewertung
Für weitere Informationen:
- Tipps für Handynutzer
- www.bfs.de (Bundesamt für Strahlenschutz)
| Ansprechpartner | Telefonnummer |
|---|---|
| Herr Dr. Kersting | Tel. 07141 144-1324 |
| Herr Dr. Hardegg | Tel. 07141 144-1325 |
| Herr Apfelbach | Tel. 07141 144-1333 |
| Frau Blumhardt | Tel. 07141 144-1330 |
| Herr Braun | Tel. 07141 144-1335 |
| Frau Ehmann | Tel. 07141 144-1331 |
| Frau Ernst | Tel. 07141 144-1334 |
| Herr Langheinrich | Tel. 07141 144-1336 |
Tuberkulose-Fürsorge
Aufgaben des Gesundheitsamtes
- Erfassung von Neuerkrankungen an behandlungsbedürftiger Tuberkulose durch Meldungen nach § 6 und § 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Betreuung und Überwachung der Krankheitsfälle.
Infektionsschutzgesetz vom 20.07.2000 (Bundesgesetzblatt I S. 1045 ff) - Ermittlung der möglichen Kontaktpersonen und Durchführung der Umgebungsuntersuchungen nach § 16, § 25 und § 26 IfSG. Dabei wird häufig ein Tuberkulin-Hauttest durchgeführt, oft ist zur genauen Diagnostik eine Röntgen-Untersuchung der Lunge erforderlich.
- Überwachung der Krankheitsfälle gemäß § 29 IfSG nach Abschluss der Behandlung durch jährliche Röntgenkontrollen.
- Sozialmedizinische Betreuung und Beratung von Erkrankten.
Kooperationspartner
- niedergelassene Fachärzte für Lungenkrankheiten im Einzugsbereich
- niedergelassene Hausärzte
- Lungenfachklinik Löwenstein; Lungenfachklinik Schillerhöhe, Gerlingen
Für weitere Informationen:
| Ansprechpartner | Telefonnummer |
|---|---|
| Frau Schmidt | Tel. 07141 144-1303 |
| Frau Kern | Tel. 07141 144-1305 |
| Frau Hermus | Tel. 07141 144-1302 |
| Herr Ruthardt | Tel. 07141 144-1304 |
Untersuchungen
- Zeugnisse zur Erlangung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
- Röntgenuntersuchungen für Polizeidienstanwärter
- Röntgenuntersuchungen bei Unterbringung in einer Sammelunterkunft
| Ansprechpartner | Telefonnummer |
|---|---|
| Frau Kern | Tel. 07141 144-1305 |
| Frau Harenbrock | Tel. 07141 144-1313 |
MRE-Netzwerk im Landkreis Ludwigsburg
In den letzten Jahren hat sich die Problematik der Krankheitserreger, die gegen mehrere Antibiotikaklassen resistent sind, sogenannte multirestente Erreger (MRE), auch in Deutschland deutlich verschärft. Der bekannteste Vertreter ist der methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA), der besonders in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der stationären Pflege für die Zunahme schwer zu behandelnder Infektionen verantwortlich ist. Der Erreger kann in den Gesundheitseinrichtungen und auch außerhalb, z.B. in Pflegeeinrichtungen erworben werden. Zunehmend an Bedeutung gewinnen auch weitere multiresistente Keime wie Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE), Extended-Spectrum-Betalactamase (ESBL)-bildende Enterobakterien sowie andere multiresistente Bakterien.
Die effektive Prävention und Kontrolle von MRE ist eine vielschichtige Aufgabe und kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten im Gesundheitswesen sich dieser Herausforderung stellen. Deshalb wurde in Baden-Württemberg das „MRE-Netzwerk Baden-Württemberg“ initiiert.
Rechtliche Grundlage ist die neue Krankenhaushygiene-Verordnung. Ein wesentlicher Pfeiler dieser Verordnung ist die Netzwerkbildung der Krankenhäuser mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie den übrigen an der Patientenversorgung beteiligten ambulanten und stationären Dienste sowie Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens. Der öffentliche Gesundheitsdienst koordiniert das Netzwerk.
Weitere Gesetzesänderungen (Infektionsschutzgesetz – IfSG und Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V) stärken die Bedeutung der Infektionsprävention und Hygiene in den Gesundheitseinrichtungen.
In Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle am Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg wollen wir die Kooperation im Hinblick auf die Infektionsprävention zwischen Krankenhäusern, Pflegeheimen, niedergelassenen Ärzten, ambulanten Pflegediensten und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens im Landkreis Ludwigsburg fördern und durch Information die Verbreitung der multiresistenten Erreger eindämmen.
Für weitere Informationen:
www.mre-netzwerk-bw.de (MRE-Netzwerk Baden-Württemberg)
www.arnetz-suedwest.de (Antibiotika-Resistenznetz Südwest)
| Ärztliche Ansprechpartner im Gesundheitsamt | Telefonnummer |
|---|---|
| Frau Dr. Hitzler | Tel. 07141 144-1328 |
| Frau Stumpf | Tel. 07141 144-1326 |
