Gebühren

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis des Kreis-Gesundheitsamtes
Rechtsgrundlage:

Rechtsverordnung des Landratsamtes Ludwigsburg über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung LRALB) vom 1. Januar 20011.

Daten zu Gebühren
Art der GebührenBetrag
Belehrungen gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz
Geb.Verz.Nr.: 41.40.10
30,00 EUR
Röntgen-Untersuchung (einschließlich Bescheinigung)
Geb.Verz.Nr.: 41.40.09
41,00 EUR
Amtsärztliche Untersuchung

Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

55,00 EUR
Tbc-Antikörpertest (einschließlich Bescheinigung)

Geb.Verz.Nr.: 41.40.09

27,00 EUR
Sichtvermerk

Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

10,00 EUR
Schengener Abkommen (Beglaubigungen)

Geb.Verz.Nr.: 41.40.07

14,00 EUR

Abschrift von amtsärztlichen Zeugnissen und Bescheinigungen
Geb.Verz.Nr.: 40.41.10

17,00 EUR

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