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AKTUELL - Kommentar
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in der Rubrik „Aktuell“ finden Sie in loser Folge Kommentare zu wichtigen und interessanten Themen aus dem Landkreis Ludwigsburg - reinschauen lohnt sich also!
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
das Team der Pressestelle des Landratsamts Ludwigsburg
Windenergie-Nutzung nicht um jeden Preis
Seit der Atomkatastrophe von Fukushima im März 2011 ist die Energiewende in Deutschland Konsens. Sie umfasst den Ausbau der regenerativen Energien und den Ausstieg aus der Kernkraft. Zu den regenerativen Energiequellen gehört auch die Windkraft.
Der Verband Region Stuttgart plant in der Teilfortschreibung des Regionalplans die Ausweisung von insgesamt 96 Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie. Davon befinden sich acht Standorte im Landkreis Ludwigsburg. Das klingt gut, ist aber nicht problemlos: Viele der geplanten Standorte liegen in Landschaftsschutzgebieten, einige zusätzlich in Vogelschutz- bzw. Flora-Fauna-Habitat-Gebieten und in Waldgebieten. Hinzu kommt, dass viele Gemeinden und Gemeindeverbände im Landkreis zurzeit an der Änderung ihrer Flächennutzungspläne arbeiten und dabei weit über den Entwurf der Region hinaus planen.
Bevor der Regionalplan allerdings in Kraft treten kann, müssen die Landschaftsschutzgebiete geprüft und dort, wo die Prüfung für einen Windkraft-Standort positiv ausfallen sollte, rechtskräftig geändert werden. Die dazu nötigen Verfahren kann das Landratsamt aber erst in Angriff nehmen, wenn entsprechende immissions- und artenschutzrechtliche Untersuchungen gemacht worden sind. Mit diesen wird festgestellt, ob durch eine Windkraftanlage eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzzwecks, beispielsweise der Schutz seltener Vögel oder Fledermäuse, zu erwarten ist.
Eine weitere Herausforderung sind die vom Verband Region Stuttgart flächendeckend ausgewiesenen Grünzüge, die die kommunale Planungshoheit der Städte und Gemeinden erheblich einschränken. Es ist deshalb bis zum Inkrafttreten des geänderten Regionalplans ein sogenanntes Zielabweichungsverfahren nötig, das dem kommunalen Planungsträger unter bestimmten Voraussetzungen die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung ermöglicht. Ein überwiegender Teil der Standorte wird also allenfalls, wenn überhaupt, nach einem zeitaufwändigen Verfahren genehmigungsfähig sein.
Wie dem auch sei: Kommunen, Landratsamt und Verband Region Stuttgart müssen bei der Ausweisung möglicher Windkraft-Standorte an einem Strang ziehen. Dazu gehört, dass alle Aspekte betrachtet und bewertet werden. Dazu gehört auch, dass absehbare Genehmigungshindernisse den jeweiligen Vorhabensträgern frühzeitig kommuniziert werden, um diesen klare Entscheidungsgrundlagen für ihre weiteren Planungen zu geben.
Wenn sich am Ende herausstellt, dass die Vorteile eines Standortes die möglichen Nachteile überwiegen, steht der Nutzung der Windenergie vor Ort nichts im Wege. Eine Windenergie-Nutzung um jeden Preis kann es jedoch nicht geben.
Dr. Andreas Fritz
