Tages- und Nachtpflege

Die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist auf Grund der demographischen Entwicklung und der Veränderungen der Familienstrukturen eine große Herausforderung an die Familie. In der Regel wünscht sich der ältere Mensch, so lange wie möglich eigenverantwortlich und selbständig im häuslichen Bereich zu wohnen. Um dies zu ermöglichen, werden neben den ambulanten Diensten und der Kurzzeitpflege auch Tages- und Nachtpflege angeboten.

Die Tagespflege bietet zum einen eine gezielte fördernde Betreuung über Tag für den Pflegebedürftigen und zum anderen Zeit für den pflegenden Angehörigen für Berufstätigkeit, Hausarbeit oder einfach für sich selbst. Die Pflege über Nacht ist ein spezielles Angebot für Pflegebedürftige, die entweder nachts sehr unruhig sind und dann Ansprache benötigen, oder als Entlastung für pflegende Angehörige, die abends für eine Familienfeier oder einen Theater- oder Konzertbesuch Zeit haben möchten. Sowohl die Tagespflege als auch die Nachtpflege bieten individuell zugeschnittene Lösungsmöglichkeiten, damit eine optimale Entlastung erfolgen kann.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg

Informationen zum Pflegestützpunkt Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.

 

Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis

Informationen zum Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis finden Sie hier.

Die Tagespflege

In einer Tagespflegeeinrichtung werden Pflegebedürftige vom Vormittag bis zum späten Nachmittag betreut. Fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestalten gemeinsam mit den Gästen den Tagesablauf. Dabei werden die alltagspraktischen und geistigen Fähigkeiten ganz individuell gefördert.

Neben der fachgerechten Betreuung und Beratung sowie pflegerischen und therapeutischen Maßnahmen sind es die persönliche Zuwendung und die Gesellschaft der anderen Gäste, die keine Einsamkeitsgefühle und Langeweile aufkommen lassen. Außerdem bietet die Tagespflege eine gute Form der Entlastung für pflegende Angehörige. Die Tagespflege ist ein Angebot für ältere Menschen, die zu Hause oder bei ihren Angehörigen wohnen. Die Grenzen der Betreuung in der Tagespflege sind dann gegeben, wenn Menschen überwiegend immobil sind oder an außergewöhnlich schweren psychischen Störungen leiden. Die Tagespflegeeinrichtungen sind in der Regel werktags (Montag bis Freitag) geöffnet, manche Einrichtungen bieten aber auch andere Zeiten an.

Näheres finden Sie in der Spalte Öffnungszeiten im Adressenteil der Broschüre Tages- und Nachtpflege. Die Tagesgäste können wählen, ob sie tage- oder wochenweise kommen möchten. Sie werden von ihren Angehörigen gebracht und wieder abgeholt. Manche Tagespflegeeinrichtungen verfügen über einen eigenen Fahrdienst bzw. vermitteln Ihnen einen Fahrdienst, der auch für Rollstuhlfahrer geeignet ist.

Um die Einrichtung kennen zu lernen, kann ein Probetag vereinbart werden.

Die Tagespflege wird in zwei unterschiedlichen Organisationsformen angeboten:

  • Separate Tagespflege
    Die Betreuung wird in eigenen Räumlichkeiten angeboten. Es werden ausschließlich Tagesgäste betreut. Es kann eine gezielte Förderung erfolgen. Sie finden separate Tagespflegen an folgenden Orten: Asperg, Ditzingen, Erligheim, Gerlingen, Großbottwar, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Marbach/Neckar, Markgröningen, Remseck/Neckar und Sachsenheim.
  • Integrierte Tagespflege
    Die Betreuung wird gemeinsam mit den Pflegebedürftigen der Dauerpflege auf der Pflegestation gewährleistet.

Die Nachtpflege

Die pflegebedürftigen "Gäste für eine Nacht" werden gegen 19 Uhr von ihren Ange-hörigen gebracht und morgens um 8 Uhr wieder abgeholt. Während dieser Zeit werden sie genau so versorgt wie die anderen Heimbewohnerinnen und Heimbewohner. Eine Nachtwache ist im Haus. Auf Wunsch kann der Übernachtungsgast das Abendessen und das Frühstück im Heim einnehmen.

Das Angebot der Nachtpflege steht allen Pflegebedürftigen offen. In einem Gespräch mit der entsprechenden Nachtpflegeeinrichtung werden die Bedingungen der Aufnahme geklärt. Durch die Möglichkeit der Nachtpflege werden pflegende Angehörige entlastet und können selbst eine ungestörte Nachtruhe haben.

Die Kosten für Tages- und Nachtpflege

die Kosten für die Tages- und Nachtpflege setzen sich zusammen aus:

  • dem Entgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen, Behandlungspflege, soziale Betreuung und Ausbildungsumlage, gestaffelt nach Pflegestufe (pflegebedingte Kosten)
  • dem Entgelt für Unterkunft
  • dem Entgelt für nicht geförderte Investitionskosten (Kosten für Gebäudeabnutzung, Miete, Inventar etc.)
  • gegebenenfalls extra ausgewiesene Fahrtkosten

Im Rahmen der Pflegeversicherung beteiligt sich die Pflegekasse an den pflegebedingten Kosten für teilstationäre Pflege. Voraussetzung ist die Zuordnung in eine Pflegestufe, die nach Antrag bei der Pflegekasse von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt wird.

Die Höchstgrenzen betragen pro Monat in Euro:

Pflegestufe 1 - erhebliche Pflegebedürftigkeit
(ab 01.01.2012 - € 450)
 € 440
Pflegestufe 2 - Schwerpflegebedürftigkeit
(ab 01.01.2012 - € 1.100)
    € 1.040
Pflegestufe 3 - Schwerstpflegebedürftigkeit
(ab 01.01.2012 - € 1.550)
€ 1.510

Bei der gleichzeitigen Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- bzw. Nachtpflege und Leistungen der häuslichen Pflege durch ambulante Dienste bzw. beim Bezug von Pflegegeld steigt der höchstmögliche Gesamtanspruch auf das 1,5-fache des Betrages. Sind Sie keiner Pflegestufe zugeordnet, gelten die pflegebedingten Kosten für die sogenannte Pflegestufe 0. Dann sind die Kosten selbst zu tragen.

Für Menschen mit einer stark eingeschränkten Alltagskompetenz und einem dadurch erhöhten Betreuungsaufwand (trifft häufig auf Menschen mit einer Demenzerkrankung zu) kann ein so genannter Betreuungsbetrag (Grundbetrag: € 100 bzw. erhöhter Betrag € 200) beantragt werden, auch wenn noch keine Pflegestufe erreicht wird. Dieser Betrag kann u.a. für die Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden.

Die übersteigenden pflegebedingten Kosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Investitionskosten sowie gegebenenfalls anfallende Fahrtkosten müssen von dem Tages- bzw. Nachtpflegegast selbst getragen werden. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Bewohnerin/des Bewohners nicht ausreicht, die Kosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialhilfeträger oder ggf. bei der Kriegsopferfürsorge ein Antrag auf Übernahme der ungedeckten Kosten gestellt werden.

Als Tages- bzw. Nachtpflegegast schließt die Einrichtung einen Vertrag mit Ihnen ab. Hier werden die Leistungen der Einrichtung und die zu entrichtende Bezahlung geregelt.

Ein Vertrag muss vom Tages- bzw. Nachtpflegegast selbst, einer/einem Bevollmächtigten oder einer gesetzlichen Betreuerin/einem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden.

Alle Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen sind in der Broschüre Tages- und Nachtpflege mit ihren wichtigsten Ausstattungsmerkmalen aufgeführt, wie sie uns von den Einrichtungen mitgeteilt wurden. Sie sind nicht in jedem Einzelfall überprüft worden.

Die aktuellen Adressen finden Sie hier.

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