Pflegeheime

Ein Sprichwort sagt: "Einen alten Baum verpflanzt man nicht." Viele ältere Menschen möchten so lange wie möglich in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Trotz der Unterstützung durch Familienangehörige und ambulante Pflegedienste ist es nicht immer möglich, die Versorgung zu Hause zu gewährleisten. Der Umzug in ein Pflegeheim ist dann die beste Lösung: Die Pflege ist sichergestellt, Angehörige müssen nicht bis zum Ende ihrer Kraft die Pflege übernehmen.

Die Auswahl eines Pflegeplatzes sollte sehr sorgfältig erfolgen, da zum einen  je nach Pflegebedürftigkeit unterschiedliche Anforderungen notwendig sind und zum anderen jeder Mensch spezielle Vorstellungen hat, wie er leben möchte. Die einen bevorzugen eine wohnortnahe Versorgung in einem kleinen Heim, andere das Angebot von größeren Heimen.

Pflegestützpunkte

Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg

Informationen zum Pflegestützpunkt Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.

 

Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis

Informationen zum Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis finden Sie hier.

Die Suche nach einem Heimplatz

Die Wahl eines Heimplatzes erfolgt nach ganz individuellen Auswahlkriterien. Neben der Dringlichkeit kann dies sein:

 

  • die angebotenen Leistungen
  • die Lage des Hauses mit seiner Verkehrsanbindung
  • die Größe des Hauses
  • die Betreuung von dementen (verwirrten) Personen
  • die Kosten

und weitere persönliche Schwerpunkte.

Bevor Sie eine Entscheidung treffen, empfehlen wir Ihnen, sich von den in Frage kommenden Einrichtungen einen persönlichen Eindruck zu verschaffen.

Um Ihnen die Suche nach einem Heimplatz im Landkreis Ludwigsburg zu erleichtern, haben wir in der Broschüre Gepflegt wohnen alle Altenpflegeheime aufgeführt. Jedes Haus ermöglicht Eigen- bzw. Teilmöblierung und hat Anschlüsse für Radio und Fernsehen. In der Regel verfügen alle Zimmer über eine Nasszelle. Außerdem gibt es in nahezu allen Pflegeheimen einen Garten.

Das Altenheim (ohne Pflege) gibt es inzwischen nur noch in wenigen Einrichtungen. Wenn ein Haus auch Altenheimplätze anbietet, so wird dies in der Broschüre Gepflegt wohnen unter ‚spezielles Angebot’ geführt.

Heimkosten

Man unterscheidet Regelleistungen und Zusatzleistungen.

Die Kosten für die Regelleistungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • dem Entgelt für die allgemeinen Pflegeleistungen, Behandlungspflege und soziale Betreuung je nach Pflegestufe (pflegebedingte Kosten)
  • dem Entgelt für Unterkunft und Verpflegung
  • dem Entgelt für nicht geförderte Investitionskosten (Kosten für Gebäudeabnutzung, Miete, Inventar, etc.)

Im Rahmen der Pflegeversicherung können pflegebedingte Kosten teilweise oder ganz übernommen werden. Voraussetzung ist die Zuordnung in eine Pflegestufe, die nach Antrag bei der Pflegekasse von dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) festgelegt wird.

Sie erhalten dann einen monatlichen Beitrag von der Pflegekasse, bei: 

Pflegestufe IErhebliche Pflegebedürftigkeit1.023 €
Pflegestufe IISchwerpflegebedürftigkeit1.279 €
Pflegestufe IIISchwerstpflegebedürftigkeit1.470 €

Sind Sie keiner Pflegestufe zugeordnet worden, gelten die pflegebedingten Kosten für die sogenannte Pflegestufe 0. Einige Heime unterscheiden die Kosten, wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt (0 k), bzw. wenn eine geringe Pflegebedürftigkeit vorliegt (0 g). In jedem Fall sind die Kosten im Rahmen der Pflegestufe 0 selbst zu tragen.

Die übersteigenden pflegebedingten Kosten, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten müssen von der Bewohnerin/dem Bewohner selbst getragen werden. Wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Bewohnerin/des Bewohners nicht ausreicht, die Kosten zu decken, kann beim zuständigen Sozialhilfeträger oder bei der Kriegsopferfürsorge ein Antrag auf Übernahme ungedeckter Kosten gestellt werden.

Zusatzleistungen sind besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerische/betreuende Leistungen. An den Kosten für Zusatzleistungen beteiligen sich weder die Pflegekasse noch der Sozialhilfeträger. Zusatzleistungen sind von der Bewohnerin/dem Bewohner individuell wählbar und müssen vor Inanspruchnahme vereinbart werden.

Ihre Rechte

Sie schließen mit dem Pflegeheim einen Heimvertrag ab. Hier werden u.a. die Leistungen des Heimes und die zu entrichtende Bezahlung geregelt.

Ein Heimvertrag muss von der Heimbewohnerin/dem Heimbewohner selbst oder einer/einem Bevollmächtigten bzw. einer gesetzlichen Betreuerin/einem gesetzlichen Betreuer unterschrieben werden. Grundsätzlich gelten in den Pflegeheimen die Bestimmungen des Landesheimgesetzes Baden Württemberg.

Die Heimaufsichtsbehörde überwacht die Heime im Landkreis. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Einhaltung der Vorschriften des Heimgesetzes zu überwachen und Missstände durch Beratung, Anordnungen und Auflagen zu beseitigen. Prüfungen erfolgen regelmäßig oder anlassbezogen. Die Heimaufsichtsbehörde nimmt auch Beschwerden von Heimbewohnerinnen/-bewohnern und Angehörigen entgegen.

Die aktuelle Broschüre Gepflegt wohnen finden sie hier.

Weitere Informationen