Ambulante Dienste
Die meisten hilfs- und pflegebedürftigen älteren Menschen werden zu Hause von ihren Angehörigen, Freunden oder Nachbarn versorgt. Erfreulicherweise ist die Bereitschaft, zu Hause zu pflegen, ungebrochen hoch. Dies entspricht auch den Wünschen der älteren Menschen: Sie wollen in ihren eigenen vier Wänden verbleiben.
Oft ist die Versorgung und Pflege aber sehr aufwändig. Dann ist es gut, einen ambulanten Dienst zu finden, der mit Fachkompetenz und Engagement unterstützt. Wir möchten Ihnen mit der Broschüre Ambulante Dienste dabei helfen.
Pflegestützpunkte
Pflegestützpunkt Baden-Württemberg Landkreis Ludwigsburg
Informationen zum Pflegestützpunkt Landkreis Ludwigsburg finden Sie hier.
Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis
Informationen zum Pflegestützpunktverbund der Städte im Landkreis finden Sie hier.
Sie suchen einen Pflegedienst?
Die häusliche Pflege und Versorgung wird von ambulanten Pflegediensten erbracht. Die Kranken- und Pflegekassen schließen mit den Pflegediensten Versorgungsverträge ab. Für den Vertragsabschluss werden bestimmte Kriterien verlangt, die die Pflegedienste erfüllen müssen und die von den Kranken- und Pflegekassen überprüft werden. Dadurch können die Leistungen direkt mit den Kranken- und Pflegekassen abgerechnet werden. Pflegedienste mit Versorgungsvertrag sind verpflichtet, pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung anzubieten, sowie eine 24-Stunden-Rufbereitschaft sicherzustellen.
Im Rahmen der Krankenversicherung können unter bestimmten Bedingungen grundpflegerische, behandlungspflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen vom Arzt verordnet werden. Pflegedienste erbringen diese Leistungen und rechnen im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Für die Verordnungen werden als Eigenbetrag Zuzahlungen fällig.
In der Broschüre werden auch Dienste aufgeführt, die keinen Versorgungsvertrag haben. I.d.R. sind dies selbstständige Nachbarschaftshilfen, die Besuchsdienste und kleinere hauswirtschaftliche Hilfen anbieten.
Die Pflegedienste sind i.d.R. bei der Organisation weiterer Dienste wie Hausnotruf, Essen auf Rädern u.a. behilflich. Manche Dienste halten diese Angebote sogar selber vor.
Einzelschulungen von Angehörigen in der häuslichen Umgebung werden von nahezu allen Diensten angeboten.
Um den richtigen Pflegedienst zu finden, sollten Sie mit Ihren Angehörigen, Freunden, Bekannten oder Ihrem Arzt genau überlegen, welche Hilfen Sie brauchen. Dann können Sie die Dienste auf Ihre Versorgungssituation ansprechen und die Leistungen miteinander vergleichen.
Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung bietet für den häuslichen Bereich Leistungen an. Voraussetzung dafür ist die Zuordnung in eine Pflegestufe, die nach Antrag bei der zuständigen Pflegekasse und dem Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgelegt wird. Werden pflegebedürftige Menschen zu Hause gepflegt, übernehmen Angehörige oder professionelle Pflegedienste diese Aufgabe. Die Pflegeversicherung unterscheidet hier zwischen ‘Pflegegeld’ als Geldleistung für private Pflegepersonen (z.B. Angehörige) und der ‘Sachleistung’, die von ambulanten Pflegediensten erbracht wird. Die Höhe der Leistung ist sowohl von dieser Unterscheidung als auch der Pflegestufe des Pflegebedürftigen abhängig.
Es gelten folgende Höchstbeträge für die Pflegeversicherung im häuslichen Bereich:
Pflegegeld:
| Stufe I | Erhebliche Pflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 225,-- €235,-- € |
| Stufe II | Schwerpflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 430,-- €440,-- € |
| Stufe III | Schwerstpflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 685,-- €700,-- € |
Pflegesachleistung:
| Stufe I | Erhebliche Pflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 440,-- €450,-- € |
| Stufe II | Schwerpflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 1.040,-- €1.100,-- € |
| Stufe III | Schwerstpflegebedürftigkeitab 01.01.2012 | 1.510,-- €1.550,-- € |
Eine Kombinationsleistung von Pflegegeld und Pflegesachleistung ist möglich. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei gleichzeitiger Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege und der häuslichen Pflege den Gesamtanspruch auf das maximal 1,5-fache der jeweiligen Beträge zu erhöhen (siehe auch Broschüre ‘Tages- und Nachtpflege’).
Für Menschen mit stark eingeschränkten Alltagskompetenzen und einem dadurch erhöhten Betreuungsaufwand (trifft häufig auf Menschen mit einer Demenzerkrankung zu), kann ein sogenannter Betreuungsbetrag beantragt werden. Es gelten höchstens 100 € (Grundbetrag) bzw. maximal 200 € (erhöhter Betrag) monatlich. Dieses Geld kann nur als Sachleistungsbezug gewährt werden. Die verauslagten Gelder müssen von Ihnen bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Auch ohne Zuordnung einer Pflegestufe kann der Betreuungsbetrag gewährt werden. Ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse ist dazu erforderlich. Der MDK überprüft, ob und in welcher Höhe die Bedingungen für den Betreuungsbetrag erfüllt sind.
Der Betreuungsbetrag kann sowohl für sogenannte Betreuungsgruppen und Familienentlastende Dienste (Adressen siehe Broschüre ‘Für pflegende Angehörige’), als auch im häuslichen Bereich (siehe in der Broschüre ‘Ambulante Dienste’ mit dem Merkmal ‘B’) oder im Rahmen der Tages-/Nachtpflege und der Kurzzeitpflege eingesetzt werden.
Weitere Informationen über Angebote:
Gesprächskreise für pflegende Angehörige/Angehörigen-Gruppen
Hilfe, Entlastung und neue Erfahrungen mit Menschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden (siehe Broschüre ‚Für pflegende Angehörige’).
Seminar für häusliche Krankenpflege
Hier werden Grundkenntnisse und praktische Tipps für die tägliche Pflege zu Hause von den Pflegediensten vermittelt (siehe Broschüre ‚Für pflegende Angehörige’).
Sitzwachen- und Hospizgruppen/Stationäres Hospiz
Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen im häuslichen Umfeld, im stationären Hospiz und im Pflegeheim (siehe Broschüre ‚Hospizarbeit’).
Seminar zur Begleitung Schwerkranker und Sterbender
Das Seminar bietet einen geschützten Rahmen, sich mit Tod und Sterben im Blick auf einen nahestehenden Menschen auseinander zu setzen und Möglichkeiten zu finden, ihm die letzte Lebensphase zu erleichtern (siehe Broschüre ‚Hospizarbeit’).
Palliative Care
"Palliative Care" bedeutet die umfassende, aktive Fürsorge für Patientinnen und Patienten, deren Krankheit auf kurative (heilende) Maßnahmen nicht mehr reagiert. Weder beschleunigt sie den Tod noch verzögert sie ihn. Palliative Care bietet Erleichterung bei Schmerzen und anderen belastenden Krankheitszeichen, integriert psychologische und spirituelle Aspekte in die Pflege und unterstützt die Familie bei der Bewältigung der schwierigen Situation.
Hilfsmittel
erfragen Sie bitte bei den Pflegediensten oder einem Sanitätshaus.
Mahlzeitendienste/Essen auf Rädern/Mittagstische
Das Mittagessen wird ins Haus geliefert. Es kann meist zwischen verschiedenen Kostformen gewählt werden. Es gibt unterschiedliche Formen der Essenslieferung
(z. B. frisch gekocht oder tiefgefroren). Manche Dienste liefern Frühstück und Abendbrot an.
Häufig werden auch Mittagstische von Bürgergruppen, Kirchengemeinden, Pflegeheimen, Tafeln (z.B. in Ludwigsburg, Kornwestheim) und Kantinen von Verwaltungen oder größeren Firmen angeboten.
Hausnotruf
Der hilfsbedürftige Mensch hat per Knopfdruck die Möglichkeit, überall in der Wohnung einen Alarm auszulösen, der entweder bei einem Angehörigen, Bekannten oder direkt bei der Rettungsleitstelle ankommt.
Fahrdienst
Die Fahrdienste bieten den hilfsbedürftigen Menschen - auch Rollstuhlfahrern - die Möglichkeit, am öffentlichen Leben teilzunehmen.
Kurzzeitpflege/Verhinderungspflege
Für die Zeit des Urlaubes, der Kur oder einer Krankheit des pflegenden Angehörigen kann der Pflegebedürftige vorübergehend in einem Pflegeheim (Kurzzeitpflege) oder mit verstärktem Einsatz ambulanter Dienste zu Hause (Verhinderungspflege) versorgt werden (siehe auch Broschüre ‚Kurzzeitpflege’).
Tagespflege
Pflege- und hilfsbedürftige Menschen werden tagsüber, in der Regel montags bis freitags, durch ein geschultes Mitarbeiterteam betreut (siehe Broschüre ‚Tages- und Nachtpflege’).
Nachtpflege
Durch die Möglichkeit der Nachtpflege werden pflegende Angehörige entlastet und können selbst eine ungestörte Nachtruhe haben. Die Nachtgäste sind in der Regel von 19 bis 8 Uhr im Pflegeheim (siehe Broschüre ‚Tages- und Nachtpflege’).
Gesetzliche Betreuung/Vorsorgevollmacht
Durch Krankheit oder Unfall kann man in eine Situation kommen, die selbstverantwortliches Handeln nicht mehr möglich macht und sinnvolle Entscheidungen nicht zulässt.
Die Vorsorgevollmacht regelt eine solche Situation im Vorfeld. Die gesetzliche Betreuung muss dann eingerichtet werden, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. In der Vorsorgevollmacht und bei der gesetzlichen Betreuung werden wichtige persönliche Grundrechte geregelt (Bestimmung des Aufenthaltsortes, Gesundheit, Vermögen).
Information und Beratung geben:
Landratsamt - Betreuungsbehörde -
Hindenburgstraße 30
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 144-5110
Fax 07141 144-9971
Andreas.Gabler(at)Landkreis-Ludwigsburg.de
www.Landkreis-Ludwigsburg.de
Betreuungsverein für den Landkreis Ludwigsburg e.V.
Gartenstraße 17
71638 Ludwigsburg
Telefon 07141 955-160
Fax 07141 955-164
info(at)betreuungsverein-lb.de
www.betreuungsverein-lb.de
und die Bezirksnotariate (in Württemberg gleichzeitig Betreuungsgericht).
Beratungsstelle für barrierefreies Bauen und Wohnen
Ein möglichst langes selbständiges Leben in der vertrauten Umgebung kann durch Anpassungen der Wohnung maßgeblich unterstützt werden. Eine Beratung durch ein multiprofessionelles Team hilft, auch vor Ort, gemeinsam gute und bezahlbare Lösungen zu finden. Die Prüfung von barrierefreien Wohnungen, auch per Planungsunterlagen, ist ebenfalls möglich.
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Ludwigsburg e.V.
Beratungsstelle für barrierefreies
Bauen und Wohnen
Brigitte Seiferheld
Alt-Württemberg-Allee 41
71638 Ludwigsburg
Tel. 07141 121-245
Fax 07141 121-222
seiferheld(at)drk-ludwigsburg.de
www.drk-ludwigsburg.de
Die aktuelle Broschüre Ambulante Dienste finden Sie hier.






