Hinweise für Privathaushalte

Private Haushalte sind nur zum privaten Zweck genutzte Wohnungen, also z.B. keine Vereinsheime oder öffentliche Einrichtungen.

Ankersprünge zu Seiteninhalt

Hinweis

Wichtig!
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel wenn möglich Ihr Buchungszeichen (5.0150..., siehe Gebührenbescheid) und die 7-stellige Behälterchipnummer sowie eine Telefonnummer, unter der man Sie tagsüber erreichen kann, an!

Abfallgebühren

Grundlage für die Abfallgebührenveranlagung ist die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ludwigsburg.

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Gebühr nach der Anzahl der im Haushalt gemeldeten Personen (personenbezogene Jahresgebühr) und aus einer Gebühr nach der Anzahl der Behälterleerungen (Leerungsgebühr).

Die Abfallbehälter für Restmüll und Biomüll sind mit einem Chip ausgestattet, der alle erfolgten Leerungen registriert.

Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Jahresgebühren und Vorauszahlungen für die Leerungen erhoben.

Die Abrechnung erfolgt mit dem nächsten Gebührenbescheid.

Abfallgebühren für 2012

(Auf sämtliche Gebühren werden keine Mehrwertsteuern erhoben!)
Hinweis: In Klammern sehen Sie die Abfallgebühren für 2011.

Die Jahresgebühr beträgt für einen Haushalt mit

Daten Jahresgebühr
Anzahl der PersonenJahresgebühr
1 Person46,47 € (47,60 €)
2 Personen60,84 € (62,31 €)
3 Personen77,53 € (79,40 €)
4 Personen93,36 € (95,63 €)
5 oder mehr Personen107,31 € (109,90 €)

 Die Leerungsgebühr beträgt je Leerung einer 

Daten Leerungsgebühr
Art der TonneLeerungsgebühr
   120 l Restmülltonne

3,51 € (3,51 €)
   240 l Restmülltonne6,63 € (6,63 €)
   660 l Restmülltonne16,56 € (16,56 €)

   660 l Restmülltonne21,53 €

Verpressung durch Fachfirma (21,53 €)

1.100 l Restmülltonne24,49 € (27,63 €)
1.100 l Restmülltonne31,84 €

Verpressung durch Fachfirma (35,95 €)

 60 l Biotonne1,20 € (1,58 €)
120 l Biotonne2,00 € (2,60 €)
240 l Biotonne3,45 € (4,49 €)

Die Entsorgung von Bildschirm- und Kühlgeräten im Rahmen der Elektronikgeräteschrottabfuhr oder bei der Anlieferung auf den Recyclinghöfen ist kostenlos.

Für das Entsorgungssystem "Grüne Tonne - flach und rund" werden keine gesonderten Gebühren erhoben.

Abrechnungsgebühren für das Sonderprogramm


Bis 31.12.2009

Der Landkreis Ludwigsburg bietet bei der Abfallgebührenveranlagung von mehreren Haushalten die Direktabrechnung der Leerungsgebühren im Rahmen einer Behältergemeinschaft (Sonderprogramm) an, ohne für diese Serviceleistung eine gesonderte Abrechnungsgebühr zu verlangen.

Ab 01.01.2010

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 23.10.2009 die Abfallwirtschaftssatzung (AWS) 2010 beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wird für dieses Serviceangebot eine Abrechnungsgebühr festgesetzt.

Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1a und § 3 Abs. 3 der Gebührensatzung des Landkreises Ludwigsburg.

Diese Gebühr wird nach dem Verwaltungsaufwand bemessen. Es wurde ein durchschnittlicher Aufwand pro Fall ermittelt und festgelegt. Die Höhe der Abrechnungsgebühr wurde in § 22 Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung verankert und setzt sich aus einer Grundgebühr in Höhe von 47,11 € und einer variablen Gebühr in Höhe von 2,05 € pro Wohneinheit (nicht Haushalte) zusammen.

Der Landkreis bietet gerne allen Hausverwaltungen diese Serviceleistung weiterhin an. Die betroffenen Hausverwaltungen haben die Möglichkeiten den Antrag auf diese Direktabrechnung zurückzunehmen. Alternativ kann die Behältergemeinschaft ohne Direktabrechnung weitergeführt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, die Entsorgung auf eigene Behälter der einzelnen Haushalte umzustellen.

 

Hier können Sie die Formulare herunterladen:

Berechnungsbeispiel
Wohnanlage mit 50 Wohneinheiten (WE)

Grundgebühr47,11 €

Gebühr pro WE (2,05 € x 50)102,50 €
Jährliche Abrechnungsgebühr149,61 €

Zahlungsmodalitäten

Grundlage für die Personenangaben sind die in den jeweiligen Einwohnermeldeämtern erfassten Daten.

Der Berechnung der Jahresgebühr liegt die Anzahl aller Personen zu Grunde, die in einem Haushalt im Landkreis mit Haupt- oder Nebenwohnsitz angemeldet sind. Aktuelle Veränderungen hinsichtlich der Personenzahl (wie Wegzug, Geburt, Todesfall usw.) oder der Art und Anzahl der Müllbehälter, die sich bis Ende Januar 2010 ergeben, werden im Jahresgebührenbescheid berücksichtigt. Änderungen ab Februar 2010 werden in einem Änderungsbescheid zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt.

Im Abfallgebührenbescheid wird für die Leerungsgebühr eine Vorauszahlung berechnet. Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlung ist das Leerungsaufkommen des Vorjahres.

Wurde ein Behälter in einem Kalenderjahr nie geleert, wird für das Folgejahr eine Leerung als Vorauszahlung erhoben.

Bei der Erstanmeldung eines Behälters werden für die 60 l, 120 l und 240 l Tonnen 12 Leerungen, für die 660 l und den 1.100 l Behälter 36 Leerungen als Vorauszahlung erhoben.

Die Gebühren sind in einem Betrag zur Zahlung fällig. Nach Erhalt des Gebührenbescheids haben Sie mit der Bezahlung einen Monat Zeit.

Zur einfacheren und rationelleren Abwicklung der Zahlungen wurde das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt.

Wenn Sie die Vorteile dieses Abbuchungsverfahrens nutzen wollen (keine Mahnungen, kein Säumniszuschlag), senden Sie uns bitte die dem Gebührenbescheid beiliegende Einzugsermächtigung zu.

Wenn Ihnen kein Formular zur Einzugsermächtigung vorliegt, teilen Sie uns einfach formlos folgende Angaben mit:

  • Name
  • Adresse
  • Buchungszeichen
  • Kontonummer
  • Bankverbindung
  • sowie eine Unterschrift des Kontoinhabers
  • Bitte beachten Sie, dass für jedes Buchungszeichen eine separate Einzugsermächtigung erteilt werden muss.

Wichtige Informationen zu Umzügen und Behälterbestellungen

Folgendes ist bei

  • Behältergemeinschaften
  • Behälterneubestellung
  • Behälterumbestellung
  • Behälterübernahme
  • Behälterabmeldung
  • defekten Behältern

zu beachten:

Behälter gemeinsam nutzen (Behältergemeinschaften)
Wenn Sie wollen, können Sie sich zusammentun und Behälter gemeinsam nutzen.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Wenn Sie an einer Behältergemeinschaft teilnehmen wollen, erkundigen Sie sich bei Ihren Nachbarn über bereits bestehende oder mögliche neue Behältergemeinschaften.
    Bewohner kleinerer Mehrfamilienhäuser oder benachbarter Grundstücke können sich zu Behältergemeinschaften zusammenschließen.
    Für diese Behältergemeinschaften gibt es einen Haushalt als Ansprechpartner, mit dem das Landratsamt die Leerungsgebühr abrechnet.
    Wenn Sie keine Behältergemeinschaft bilden wollen und die Hausordnung dies zulässt, können Sie auch eigene Behälter für Ihren Haushalt beantragen. Allerdings muss ein Stellplatz vorhanden sein.
  • Bei größeren Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen ist eine gemeinsame Benutzung von Behältern sinnvoll.
    Eigene Tonnen können dann in der Regel nicht bestellt werden. Welche Regelung in Ihrem Fall getroffen wurde, erfahren Sie von Ihrer Hausverwaltung.
    Die Hausverwaltung ist Ansprechpartnerin des Landratsamtes und entscheidet im Auftrag der Eigentümergemeinschaft auch darüber, welcher Abrechnungsmodus gewählt wird.
    So werden die Leerungsgebühren entweder der Hausverwaltung selbst in Rechnung gestellt und über die Nebenkostenabrechnung an Sie weitergegeben.
    Möglich ist auch, dass das Landratsamt Ihnen die Leerungsgebühren entsprechend der Personenzahl Ihres Haushaltes im Verhältnis zur Personenzahl aller Haushalte direkt berechnet. Diese Direktabrechnung auf Antrag der Hausverwaltung wird "Sonderprogramm" genannt. Hierfür wird ab 01.01.2010 eine aufwandsbezogene Verwaltungsgebühr erhoben.

Behälterneubestellung
Beim Neubezug eines Einfamilienhauses ist eine Behälterbestellung notwendig.

Sollten bereits Abfallbehälter, die Sie übernehmen möchten, vor Ort stehen, dann teilen Sie uns bitte schriftlich oder per Fax die 7-stellige Chipnummer, die auf jeder Bio- und Restmülltonne seitlich aufgeklebt ist, mit.

So können wir schnell die entsprechenden Behälter auf Ihr Buchungszeichen einbuchen.

Behälterumbestellung
Teilen Sie sämtliche Änderungen der Abfallbehälterausstattung dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- schriftlich mit.

Behälterübernahme bei Um- und Wegzug
Wenn Sie umziehen und Ihre Behälter von Ihrem Nachmieter übernommen werden, benötigen wir folgende Informationen:

  • Chipnummern
  • Zeitpunkt der Übernahme
  • Unterschriften des alten und des neuen Nutzers der Behälter

Neue Regelungen ab 01.01.2011 bei Um- und Wegzug – Behälterabmeldung
Sofern Sie Ihren Restabfall- und Biomüllbehälter nicht mehr zur Bereitstellung von Abfällen benötigen, z.B. durch Wegzug, müssen Sie dies dem Landratsamt, Fachbereich Abfallgebühren innerhalb von 2 Wochen schriftlich mitteilen und Ihre Behälter (Chipnummer) abmelden.
Geschieht dies nicht, werden die Abfallbehälter automatisch im Auftrag des Landkreises abgezogen. Sie müssen dann allerdings beachten, dass Ihre Gebührenpflicht in diesem Falle erst mit Ablauf des Kalendermonats endet, in dem der Behälter zurückgeholt bzw. von einem Nachfolger übernommen wird. Sollten Ihre Behälter also bereits nach dem Umzug noch geleert werden, so werden Ihnen diese Leerungskosten in Rechnung gestellt.

Defekte Behälter
Schadhafte Behälter werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt auf alterungsbedingte Schäden zurückzuführen ist.

Sonstiges

  • Im Falle eines Umzugs liegt bei den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden ein entsprechendes Formular aus. Sie können sich dieses Formular auch hier (im PDF-Format) herunterladen.
  • Beachten Sie bitte, dass die Auslieferung der Abfallbehälter zwei bis drei Wochen dauert. Bestellen Sie also rechtzeitig!
  • Um die Beschädigung bzw. den Defekt eines Behälters beim Landratsamt zu melden, können Sie sich einen entsprechenden Vordruck herunterladen (im PDF-Format).
  • Um dem Landratsamt den Verlust eines Behälters zu melden, können Sie sich ebenfalls ein entsprechendes Formular herunterladen (im PDF-Format).
  • Wenn Sie zusätzliche Behälter benötigen, überzählige Behälter abholen lassen möchten oder die vorhandene Behälterausstattung ändern möchten, können Sie sich dazu ebenfalls einen entsprechenden Vordruck herunterladen (im PDF-Format).

Alle wichtigen Informationen zu Fragen der Abfallentsorgung und des Recyclings können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

Dieser wird jährlich an alle Haushalte verteilt bzw. liegt bei den Bürgermeisterämtern aus. Er enthält neben den Müllabfuhrterminen auch die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe.

Sie können Ihre Abfuhrtermine auch online abrufen unter Abfallverwertungsgesellschaft (AVL Ludwigsburg).

Die meistgestellten Fragen zum Abfallgebührenbescheid

"Wir sind doch eine Familie - warum wurde ein Familienmitglied als Einzelhaushalt veranlagt?"

Für die personenbezogene Jahresgebühr werden die Einwohnermeldedaten als Grundlage genommen.

Ist Ihre Familie nicht als eine Familie eingetragen, so erfolgt eine getrennte Veranlagung.

In diesen Fällen kann eine Haushaltszusammenführung beim Landratsamt beantragt werden. Das entsprechende Formular "Erklärung zur Zusammenführung eines Haushaltes" liegt dem Abfallgebührenbescheid bei. Sie können sich dieses Formular auch hier (im PDF-Format) herunterladen.

"Die Personenzahl auf dem Bescheid stimmt nicht, obwohl ich das Landratsamt mehrfach informiert habe."

Der Jahresveranlagung liegen die Einwohnermeldedaten vom 31.01. zugrunde.

Hat sich seither in Ihrer Familie eine Personenveränderung ergeben, kann dies erst in einem Änderungsbescheid berücksichtigt werden.

Eine Mitteilung an das Landratsamt ist nur dann notwendig, wenn die Personenänderung ausnahmsweise keine Auswirkung auf die Meldedaten hat (bspw. Student ist weiter im Landkreis gemeldet, studiert aber ein Jahr im Ausland).

Ansonsten erhalten Sie automatisch einen Änderungsbescheid.

"Der auf dem Bescheid aufgeführte Behälter stimmt nicht."

Dem Bescheid liegen die Daten vom 31.12. des vergangenen Jahres zugrunde.

Hat sich seither bei Ihnen eine Behälterveränderung ergeben, kann dies erst in einem Änderungsbescheid berücksichtigt werden.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte schriftlich an das Landratsamt.

"Die abgerechneten Leerungen stimmen nicht."

Wenden Sie sich bitte schriftlich an das Landratsamt.

"Der ‘sofort fällige Betrag’ beträgt fast 200 € oder mehr. Das kann nicht sein."

Vermutlich bestehen für die Müllgebühren noch Rückstände aus den letzten Jahren.

Die Frage lässt sich durch einen Blick in das Gebührenkonto klären. Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen an das Landratsamt.

"Warum muss ich Abfallgebühren bezahlen, ich bin doch nur mit Nebenwohnsitz gemeldet?"

Das Melderecht unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenwohnung: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners, Nebenwohnung jede weitere Wohnung im Geltungsbereich des Meldegesetzes.

Das Melderecht geht davon aus, dass Personen, die einen Nebenwohnsitz unterhalten, diesen auch tatsächlich nutzen.

Die Nutzung eines Grundstücks hat die Veranlagung zu den Abfallgebühren zur Folge. Wenn Sie die Wohnung tatsächlich nicht nutzen, müssen Sie sich abmelden. Selbstverständlich fallen dann auch keine Abfallgebühren mehr an.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.

"Wo ist am Behälter der Chip angebracht und wo steht die Chipnummer?"

Je nach Behälterart ist der Chip an verschiedenen Stellen angebracht. Wichtig für Rückfragen beim Landratsamt ist die 7-stellige Chipnummer. Diese befindet sich auf einem weißen Strichcode-Aufkleber, der meistens seitlich an der Tonne angebracht ist.

Ansprechpartner für die Hausmüllveranlagung

Telefonische Auskünfte erhalten Sie unter:

07141 144-3200

Sie können sich auch gerne per E-Mail an uns wenden.

Sperrmüll-/Schrott-/Elektroschrott-Abholung

Hier können Sie elektronisch Ihre Anforderung, an die AVL-Ludwigsburg senden.
Bitte hier klicken, dann werden sie weitergeleitet.