Hinweise für gewerbliche Veranlagungen

Einleitung

Als gewerblich genutzte Grundstücke gelten im Sinne der Abfallwirtschaftsatzung des Landkreises Ludwigsburg alle nicht als privater Wohnbereich genutzte Räumlichkeiten, also auch Vereinsheime und öffentliche Einrichtungen. Zu den Gewerbetreibenden in diesem Sinne zählen auch Freiberufler!

Gewerbebetriebe sind nach der Abfallwirtschaftssatzung grundsätzlich dazu verpflichtet, Restmüllabfälle zur öffentlichen Müllabfuhr bereitzustellen, d.h. sich einen Abfallbehälter zu beschaffen und diesen zu nutzen. Es besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang.

In begründeten Einzelfällen kann eine Befreiung vom Einsammeln von Gewerbeabfällen beantragt werden.

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Hinweis

Wichtig!
Bitte geben Sie bei jedem Schriftwechsel wenn möglich Ihr Buchungszeichen (5.0150..., siehe Gebührenbescheid) und die 7-stellige Behälterchipnummer sowie eine Telefonnummer, unter der man Sie tagsüber erreichen kann, an!

Gewerbemüllgebühren

Grundlage für die Abfallgebührenveranlagung ist die jeweils gültige Abfallwirtschaftssatzung.

Die Abfallgebühr setzt sich zusammen aus einer Behälterjahresgebühr und einer Gebühr nach der Anzahl der in Anspruch genommenen Leerungen (Leerungsgebühr).

Die Abfallbehälter für Restmüll und Biomüll sind mit einem Chip ausgestattet, der alle erfolgten Leerungen registriert.

Mit dem Abfallgebührenbescheid werden die Behälterjahresgebühren und Vorauszahlungen für die Leerungen erhoben. Die Abrechnung erfolgt mit dem nächsten Gebührenbescheid.

Gewerbemüllgebühren für 2012

Das zur Verfügung gestellte Behältervolumen ist solange Bemessungsgrundlage für die Behälterjahresgebühr, bis dem Landkreis schriftlich mitgeteilt wird, dass sich der Behälterbedarf ändert oder kein Behälterbedarf mehr besteht (z.B. bei einer Gewerbeabmeldung).

Die Behälterjahresgebühr wird nach Zahl, Größe und Art der zur Verfügung gestellten bzw. für die 660 l und die 1.100 l Restmüllbehälter auch nach den selbst beschafften und zur Leerung angemeldeten Behältern bemessen.

(Auf sämtliche Gebühren werden keine Mehrwertsteuern erhoben!)

Gebühren und Leerungsrhytmus für 2012 

Art der TonneJahresgebührLeerungsgebühr
120 l Restmüll
14-tägige Abfuhr möglich
  34,30 € 3,51 €
240 l Restmüll

14-tägige Abfuhr möglich

  48,83 € 6,63 €
660 l Restmüll

wöchentliche Abfuhr möglich

164,51 €16,56 €
660 l Restmüll

verpresst (§ 13 Abs. 2 AWS)

wöchentliche Abfuhr möglich

164,51 €21,53 €
1.100 l Restmüll

wöchentliche Abfuhr möglich

270,30 €24,49 €
1.100 l Restmüll

verpresst (§ 13 Abs. 2 AWS)

wöchentliche Abfuhr möglich

270,30 €31,84 €
60 l Biomüll

14-tägige Abfuhr möglich

  7,58 € 1,20 €
120 l Biomüll

14-tägige Abfuhr möglich

15,96 € 2,00 €
240 l Biomüll

14-tägige Abfuhr möglich

32,52 € 3,45 €
240 l Grüne Behälter flach/rund

4-wöchentliche Abfuhr möglich

in Behältergebühr enthaltenin Behältergebühr enthalten
1.100 l Grüne Behälter flach

4-wöchentliche Abfuhr möglich

in Behältergebühr enthaltenin Behältergebühr enthalten

Die 660 l und 1100 l Restmüllbehälter müssen angemietet oder käuflich erworben werden! Weitere Informationen hierzu erhalten Sie - je nach Abfuhrbezirk - bei der Firma Sita Süd (07141 23040) oder bei der Firma Kurz (07144 84420).

Für das Entsorgungssystem "Grüne Tonne - flach und rund" werden keine gesonderten Gebühren erhoben. Bei Fragen zu den Grünen Tonnen steht Ihnen das ServiceCenter der AVL gerne zur Verfügung (07141 144-5656).

Zahlungsmodalitäten

Die Abfallgebührenbescheide werden einmal im Jahr verschickt. Die Veranlagung basiert auf den Daten zum Stichtag 31.12. des Vorjahres. Änderungen, die danach eintreten, werden über einen Änderungsbescheid bearbeitet.

Im Abfallgebührenbescheid wird für die Leerungsgebühr eine Vorauszahlung berechnet. Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlung ist das Leerungsaufkommen des Vorjahres.

Wurde ein Behälter in einem Kalenderjahr nie geleert, wird für das Folgejahr eine Leerung als Vorauszahlung erhoben. Bei der Erstanmeldung eines Behälters werden für die 60 l, 120 l und 240 l Tonnen 12 Leerungen, für den 660 l und den 1.100 l Behälter 36 Leerungen als Vorauszahlung erhoben.

Die Gebühren sind in einem Betrag zur Zahlung fällig. Nach Erhalt des Gebührenbescheids haben Sie mit der Bezahlung einen Monat Zeit.

Zur einfacheren und rationelleren Abwicklung der Zahlungen wurde das Einzugsermächtigungsverfahren eingeführt. Wenn Sie die Vorteile dieses Abbuchungsverfahrens nutzen wollen (keine Mahnungen, kein Säumniszuschlag), senden Sie uns bitte die dem Gebührenbescheid beiliegende Einzugsermächtigung zu.

Wenn Ihnen kein Formular zur Einzugsermächtigung vorliegt, teilen Sie uns einfach formlos folgende Angaben mit: Name, Adresse, Buchungszeichen, Kontonummer und Bankverbindung sowie eine Unterschrift des Kontoinhabers.

Wichtige Informationen zu Gewerbean- und abmeldungen, Behälterumbestellungen, Behältergemeinschaften und Befreiungen vom Einsammeln von Gewerbeabfällen

Behälterneubestellung

Bei den Gewerbeämtern liegt das Formular "Erklärung zur Abfallbeseitigung" aus. Diese Formular ist innerhalb von zwei Wochen nach der Gewerbeanmeldung ausgefüllt und unterschrieben an das Landratsamt Ludwigsburg -Fachbereich Abfallgebühren- zu senden.

Es dient Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Landratsamt über Ihre Abfallentsorgung und gibt Ihnen zugleich die Möglichkeit, Ihren Behälterbedarf beim Landratsamt zu bestellen.

Wenn Sie wollen, können Sie sich die Erklärung zur Abfallbeseitigung jetzt herunterladen (PDF-Format). Im Bedarfsfall können wir Ihnen das Formular auch zusenden.

Die Gewerbeanmeldung müssen Sie in jedem Fall dem Landratsamt melden. Legen Sie deshalb bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung dem Formular bei oder reichen Sie diese nach.

Behälterabmeldung

Die Gebührenpflicht für Gewerbebetriebe endet mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem der Behälter abgeholt wird. Dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- muss schriftlich mitgeteilt werden, dass kein Behälterbedarf mehr besteht. Sie können dies mit einem Vordruck, welchen Sie sich herunterladen können (im PDF-Format), mitteilen.

Bitte vergessen Sie nicht Ihr Gewerbe beim zuständigen Gewerbeamt abzumelden. Die Betriebsaufgabe müssen Sie in jedem Fall dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- anzeigen. Dies kann entweder durch Zusendung einer Kopie der Gewerbeabmeldung oder einer schriftlichen Mitteilung erfolgen.

Behälterumbestellung

Wenn Sie einen Änderungswunsch bei Ihrer Behälteraufstellung haben oder einen neuen Behälter benötigen, teilen Sie diesen bitte schriftlich dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- mit. Sie können dies mit einem Vordruck, welchen Sie sich herunterladen können (im PDF-Format), mitteilen.

Behältergemeinschaften (Behälter gemeinsam nutzen)

Wenn mehrere Betriebe und gewerbliche Einrichtungen sich auf demselben oder auf einem unmittelbar angrenzenden Grundstück befinden, können diese sich auf Antrag beim Landratsamt zusammenschließen und die Abfallbehälter gemeinsam nutzen. Für diese Behältergemeinschaft ist dann dem Landratsamt ein Gewerbebetrieb als Ansprechpartner für die Abrechnung der Leerungsgebühr anzugeben.

Auf Grundstücken, die sowohl gewerblich als auch privat genutzt werden, kann unter Umständen der Gewerbeabfall über die Hausmülltonnen entsorgt werden. Hierzu müssen allerdings folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Aufkommen an Gewerbemüll darf 120 l pro Monat nicht überschreiten.
  • Der Rechnungsempfänger des Restmüllbehälters muss dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- schriftlich mitteilen, dass er mit dieser Behältergemeinschaft einverstanden ist.

Bei Behältergemeinschaften fallen, außer den oben angegebenen Gebühren, keine weiteren Kosten an!

Befreiung vom Einsammeln von Abfällen zur Beseitigung

(§ 3 Absatz 4 AWS)

Gewerbetreibende können in besonders gelagerten Härtefällen auf Antrag (im PDF-Format), befristet und jederzeit widerruflich, von der Verpflichtung des Anschluss- und Benutzungszwanges befreit werden, wenn die Befreiung mit den Grundsätzen einer geordneten Abfallentsorgung vereinbar ist und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht entgegenstehen.

Die Befreiung ist ausschließlich auf hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle beschränkt und gilt nicht für Abfälle aus Haushalt.

Dem Antrag auf Befreiung muss Folgendes beigefügt werden: ausführliche Begründung, gültiges Zertifikat der Entsorgungsfirma sowie eine Bestätigung und Nachweise der Entsorgungsfirma über eine geordnete Abfallentsorgung des Restmülls.

Eine Befreiung erfolgt in stets widerruflicher Weise, ist zeitlich befristet und beinhaltet eine Verwaltungsgebühr unter Berücksichtigung des Einzelfalles.

Sonstiges

Beachten Sie bitte, dass die Auslieferung der Abfallbehälter zwei bis drei Wochen dauert. Bestellen Sie also rechtzeitig!

Beschädigte Behälter werden kostenlos ersetzt, sofern der Defekt auf alterungsbedingte Schäden zurückzuführen ist. Teilen Sie den Defekt bitte schriftlich dem Landratsamt -Fachbereich Abfallgebühren- mit. Sie können sich hierfür einen Vordruck herunterladen (im PDF-Format).

Sollte Ihnen ein Behälter abhanden gekommen sein, melden Sie bitte diesen Verlust schriftlich dem Landratsamt. Sie können auch dafür auch ein vorbereitetes Formular herunterladen (im PDF-Format).

Die Abfuhrtermine der öffentlichen Müllabfuhr entnehmen Sie bitte dem Abfallkalender.

Dieser liegt bei den Bürgermeisterämtern aus. Sie können ihn auch per eMail bestellen. Vergessen Sie aber bitte nicht Ihre vollständige Adresse anzugeben!

Gewerbebetriebe sind von der Sperrmüll-, Schrott- und Elektronikschrottabfuhr ausgeschlossen. Diese Abfälle können auf der Deponie Burghof in Horrheim als Gewerbeabfall angeliefert werden.