Gebühren für Selbstanlieferung auf die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises (insbesondere Deponie Burghof in Horrheim)
Seit 1. Juni 2005 darf kein Rohmüll mehr auf der kreiseignen Deponie Burghof in Vaihingen/Enz-Horrheim abgelagert werden.
Der Landkreis Ludwigsburg hat deshalb die Firma T-Plus mit dem Transport und der Behandlung der im Kreisgebiet anfallenden Abfälle beauftragt. Der Abfall wurde in der Zeit von 1. Juni 2005 bis Mitte 2007 hauptsächlich in der mechanisch-biologische Anlage in Buchen im Neckar-Odenwald-Kreis vorbehandelt. Seit der Schließung dieser Anlage im Sommer 2007 werden unsere Abfälle in verschiedene Müllverbrennungsanlagen (hauptsächlich nach Stuttgart, Mannheim und Düsseldorf) transportiert. Die Schließung der Anlage in Buchen ist jedoch für den Landkreis aufgrund unseres Vertrages mit der Firma T-Plus mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden.
Bei Selbstanlieferung von Abfällen betragen die Benutzungsgebühren für die vom Landkreis betriebenen Abfallentsorgungsanlagen für 2012:
(Die Gebühren 2011 stehen in der Klammer)
| Art des Abfalls | Benutzungsgebühren |
|---|---|
| 1. Kleinanlieferungen von Restsperrmüll auf den Wertstoffhöfen | |
| bei Kleinanlieferungen < 0,25 cbm | 10,00 € (10,00 €) |
| bei Kleinlieferungen < 0,5 cbm | 25,00 € (25,00 €) |
| bei Kleinlieferungen < 1,0 cbm | 40,00 € (40,00 €) |
| Anlieferungen < 3 cbm | 100,00 € (105,00 €) |
| Anlieferungen < 5 cbm | 175,00 € (180,00 €) |
| oder bei Verwiegemöglichkeit je Tonne | 212,14 € (219,33 €) |
| Eine Anlieferung von Sperrmüll aus Privathaushalten bis max. 5 cbm ist gegen Abgabe einer gültigen Sperrmüllabholkarte maximal zweimal jährlich kostenlos möglich. | |
| 2. Gewerbliche Siedlungsabfälle, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle, Abfälle aus Haushaltungen, Abfallgemische sowie Baustellenabfälle | |
| je Tonne | 212,14 € (219,33 €) |
| Im Übrigen gelten die Pauschalen nach Nr. 1. | |
| 3. Reifen (je Stück) | |
| PKW mit Felge | 6,50 € (7,00 €) |
| PKW ohne Felge | 4,00 € (4,50 €) |
| LKW ohne Felge | 15,00 € (16,00 €) |
| oder bei Verwiegemöglichkeit bei Großmengen | |
| je Tonne | 462,53 € (512,52 €) |
| 4. Anlieferungen von Altholz der Kategorie A IV aus Privathaushalten | |
| je Tonne | 212,14 € (186,26 ) |
| 5. Kleinanlieferungen von Altholz der Kategorie A IV aus Privathaushalten | |
| bei Kleinanlieferungen < 0,25 cbm | 10,00 € (10,00 €) |
| bei Kleinanlieferungen< 0,5 cbm | 25,00 € (25,00 €) |
| bei Kleinanlieferungen < 1,0 cbm | 40,00 € (40,00 €) |
| Anlieferungen < 3 cbm | 100,00 € (105,00 €) |
| Anlieferungen < 5 cbm | 175,00 € (180,00 €) |
| 6. Anlieferungen von Altzholz der Kategorie A I-III aus Privathaushalten | |
| je Tonne | 43,42 € (39,40 €) |
| 7. Kleinanlieferungen von Altholz der Kategorie A I-III aus Privathaushalten | |
| bei Kleinanlieferungen < 0,25 cbm | 5,00 € (6,00 €) |
| bei Kleinanlieferungen < 0,5 cbm | 6,00 € (13,00 €) |
| bei Kleinanlieferungen < 1,0 cbm | 10,00 € (22,00 €) |
| Anlieferungen < 3 cbm | 25,00 € (56,00 €) |
| Anlieferungen < 5 cbm | 40,00 € (93,00€) |
| 8. Für Einzelstücke (z.B. Stuhl, Sack, Tapetenreste, Waschbecken) kann eine Minipauschale von 5,00 € festgelegt werden. | |
Die Benutzungsgebühren werden bei Selbstanlieferungen von bis zu 200 kg pauschal erhoben und bei Selbstanlieferungen von über 200 kg und Verwiegemöglichkeit nach Gewicht berechnet.
- Für mineralische Abfälle der Schadstoffklasse II (Bauschutt, mineralische produktionsspezifische Abfälle, mineralische Schlämme) und verunreinigten Bodenaushub der Schadstoffklassen I und II erfolgt eine Annahme auf den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises.
- Der Verband Region Stuttgart hat seine Entsorgungsverpflichtung insoweit auf die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises (AVL) übertragen. Für diese Anlieferungen erhebt die AVL privatrechtliche Entgelte.
- Bei vermischten Anlieferungen wird der Gebührenberechnung stets die Abfallart mit der höchsten Gebühr zugrunde gelegt.
- Für Stoffe, die nur unter erhöhtem Aufwand entsorgt werden können, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Ersatzanspruch entsteht mit dem Abschluss der Entsorgungsmaßnahme. - Für die Durchführung der Entsorgungsmaßnahme kann der Landkreis eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten erheben.
- Die Pflicht zur Vorauszahlung entsteht spätestens bei Anlieferung des zu entsorgenden Stoffes. Die Fälligkeit richtet sich nach § 24 Abs. 5 AWS.
Öffnungszeiten der Deponie Burghof in Horrheim
Die Öffnungszeiten der Deponie erfahren Sie auf den Seiten der AVL Ludwigsburg. Klicken Sie bitte hier.
