Gebühren für Selbstanlieferung auf die Abfallentsorgungsanlagen des Landkreises (insbesondere Deponie Burghof in Horrheim)
Bei Selbstanlieferung von Abfällen betragen die Benutzungsgebühren für die vom Landkreis betriebenen Abfallentsorgungsanlagen für 2018:
Art des Abfalls | Benutzungsgebühren | |
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1. Kleinanlieferungen von Restsperrmüll auf den Wertstoffhöfen | ||
2018 | 2017 | |
bei Kleinanlieferungen pro cbm | 40,00 € | 36,00 € |
oder bei Verwiegemöglichkeit je Tonne | 227,63 € | 203,65 € |
Jährlich sind zwei Anlieferungen von Restsperrmüll aus Privathaushalten bis jeweils max. 5 cbm mit einer gültigen Wertstoffhofkarte kostenlos möglich. | ||
2. Gewerbliche Siedlungsabfälle, hausmüllähnliche gewerbliche Siedlungsabfälle aus Haushaltungen, Abfallgemische sowie Baustellenabfälle | ||
bei Kleinanlieferungen pro cbm | 40,00 € | 34,00 € |
oder bei Verwiegemöglichkeit je Tonne | 227,63 € | 203,65 € |
3. Reifen (je Stück) | ||
PKW mit Felge | 2,10 € | 2,10 € |
PKW ohne Felge | 1,40 € | 1,30 € |
LKW mit und ohne Felge | 4,90 € | 4,70 € |
oder bei Verwiegemöglichkeit bei Großmengen | ||
je Tonne | 152,83 € | 148,03 € |
4. Anlieferungen von Altholz der Kategorie A IV aus Privathaushalten | ||
je Tonne | 119,50 € | 93,98 € |
5. Kleinanlieferungen von Altholz der Kategorie A IV aus Privathaushalten | ||
bei Kleinanlieferungen pro cbm | 25,00 € | 20,00 € |
6. Anlieferungen von Altholz der Kategorie A I-III aus Privathaushalten | ||
je Tonne | 67,87 € | 47,25 € |
7. Kleinanlieferungen von Altholz der Kategorie A I-III aus Privathaushalten | ||
bei Kleinanlieferungen pro cbm | 14,00 € | 5,00 € |
8. Für Einzelstücke (z.B. Stuhl, Sack, Tapetenreste, Waschbecken) kann eine Minipauschale von 5,00 € festgelegt werden. |
Die Benutzungsgebühren werden bei Selbstanlieferungen von bis zu 200 kg pauschal erhoben und bei Selbstanlieferungen von über 200 kg und Verwiegemöglichkeit nach Gewicht berechnet.
- Für mineralische Abfälle der Schadstoffklasse II (Bauschutt, mineralische produktionsspezifische Abfälle, mineralische Schlämme) und verunreinigten Bodenaushub der Schadstoffklassen I und II erfolgt eine Annahme auf den Entsorgungseinrichtungen des Landkreises.
- Der Verband Region Stuttgart hat seine Entsorgungsverpflichtung insoweit auf die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises (AVL) übertragen. Für diese Anlieferungen erhebt die AVL privatrechtliche Entgelte.
- Bei vermischten Anlieferungen wird der Gebührenberechnung stets die Abfallart mit der höchsten Gebühr zugrunde gelegt.
- Für Stoffe, die nur unter erhöhtem Aufwand entsorgt werden können, wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
Der Ersatzanspruch entsteht mit dem Abschluss der Entsorgungsmaßnahme. - Für die Durchführung der Entsorgungsmaßnahme kann der Landkreis eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten erheben.
- Die Pflicht zur Vorauszahlung entsteht spätestens bei Anlieferung des zu entsorgenden Stoffes. Die Fälligkeit richtet sich nach § 24 Abs. 5 AWS.
Öffnungszeiten der Deponie Burghof in Horrheim
Die Öffnungszeiten der Deponie erfahren Sie auf den Seiten der AVL Ludwigsburg. Klicken Sie bitte hier.